Carina Tolle-Lehmann LL.M.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Bei der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) handelt es sich um eines der wichtigsten europäischen Regelwerke in Bezug auf chemische Stoffe und Gemische. Denn diese Verordnung, deren Abkürzung für „Classification, Labeling and Packaging“ steht, hat das Ziel, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt durch eine einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen zu schützen.
Durch die einheitlichen Regelungen soll insbesondere in der Europäischen Union gewährleistet werden, dass die potenziellen Gefahren der Produkte für den Anwender und auch den Endverbraucher transparent erkannt werden können.
Die CLP-Verordnung ist kontinuierlich an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Fortschritte angepasst worden. Und jetzt ist es wieder soweit. Am 10.12.2024 ist die Änderung der CLP-Verordnung, (EU) 2024/2865, in Kraft getreten. Zwar bestehen zahlreiche Übergangsregelungen bis zum Teil 2026 und 2027. Dennoch sollten Sie hier schon in der gebotenen Kürze erfahren, welche Neuerungen eingeführt wurde:
Anhand der soeben genannten Punkte wird klar, dass die Unternehmen durch die Neuerungen klar gefordert sind, hier tätig zu werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Informieren Sie sich also trotz längerer Übergangsfristen bereits jetzt, was Sie als Unternehmen konkret umzusetzen haben. Wir von SKNvonGEYSO unterstützen Sie gerne dabei.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht