Sabine Münzel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
In dieser Beitrags-Serie handelt es sich um skurrile Fälle. In diesem Monat aus dem Erbrecht. Manchmal entscheiden im Erbrecht eben nur ganz kleine praktische Dinge darüber, ob sich ein Nachlassfall teuer, kompliziert, zeitaufwändig und umständlich entwickelt oder aber schnell, günstig und unkompliziert.
Herr V. hat sich bei mir zur Erstberatung angemeldet.
Seine Tante sei mit 94 Jahren verstorben. Die Tante hinterlässt wertvollen Immobilienbesitz in Hamburg, ein großes Grundstück in bester Lage und Geld- und Anlagevermögen von fast ei-ner Million €. Die Tante sei nie verheiratet gewesen und habe auch keine Kinder. Die nächsten Angehörigen der Tante seien eine Verwandte von der Großmutter und vom Großvater väterlicherseits abstammend, der Mandant und seine beiden Geschwister. Er selbst lebe in der Schweiz und seine beiden Geschwister in Bayern. Von dem Tod der Tante habe er selbst erst circa zwei Jahre nach ihrem Tod durch ein Anschreiben des Nachlassgerichts erfahren. Zu Lebzeiten habe man nur sehr wenig, allenfalls alle paar Jahre telefonisch Kontakt gehabt.
Herr V. hatte in Erfahrung gebracht, dass eine Nachbarin, die Tante bewusstlos in ihrer Wohnung aufgefunden und den Notarzt gerufen hatte. Im Krankenhaus sei die Tante dann kurz darauf verstorben.
Das Krankenhaus habe das Nachlassgericht informiert und gebeten, einen Ansprechpartner für die Kosten und die Übermittlung der Leiche mitzuteilen. Als Kontaktperson gab das Krankenhaus die Telefonnummer der Nachbarin an das Nachlassgericht weiter.
Nachfragen des Nachlassgerichts bei der Nachbarin, ob sie ein Testament oder eine Vorsorgevoll-macht im Nachlass finden könne oder ob sie dem Gericht Adressen und Namen von Verwandten mitteilen könnte, wurden von der Nachbarin verneint. So tiefgreifend sei der Kontakt zu der Erblasserin nicht gewesen. Die alte Dame habe ihr nur einmal gesagt, sie habe ihren letzten Willen jetzt gut geregelt und auch gut abgesichert.
Hierauf setzte das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger für die unbekannten Erben ein. Der Nachlasspfleger fand in dem Hausrat der Erblasserin kein Testament, keine Vorsorgevollmacht und auch keine Namen und Adressen von Verwandten. Er gab die Einäscherung in Auftrag und die Be-stattung auf dem Friedhof in Hamburg-Ohlsdorf. Nach der Bestattung beauftragte er professionelle Erbenermittler mit der Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse.
Nachdem dann die eingangs benannten Verwandten von dem Erbenermittler ausfindig gemacht wurden, bekamen diese ein Anschreiben vom Gericht, dass sie als gesetzliche Erben der Erblasserin in Betracht kommen würden und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen müssten. So geschehen, erließ das Nachlassgericht einen Erbschein zu ein Halb für die Verwandte der aus der großmütterlichen Linie und zu je einem Sechstel zugunsten des Mandanten und seiner Geschwister.
Die Erbengemeinschaft war sich schnell einig; das Haus sollte verkauft und der Erlös und die übrigen Gelder und Anlagen entsprechend der Erbquoten aufgeteilt werden.
Herr V. hatte sich bereitgefunden, für die Erbengemeinschaft die Räumung in Auftrag zu geben. Während der Räumung entdeckte plötzlich einer der Arbeiter unter einer als Wandschrank getarnten Wandverkleidung einen Haustresor mit Zahlenschloss. Da die Zahlenkombination unbekannt war, blieb nur die Möglichkeit, einen Schlosser zu beauftragen, den Safe aufzuschweißen. Der Schlosser holte dann aus dem Safe den wertvollen Schmuck der Tante und ihr handschriftliches Testament hervor:
Ich, Ilse H., erkläre hiermit meinen letzten Willen dahingehend, dass meine Freundin
und Nachbarin Susanne P. meine Alleinerbin sein soll. Sie soll dafür sorgen, dass ich
eine würdevolle Erdbestattung auf dem Friedhof in Rotenburg bekomme, wo auch
meine Eltern bestattet wurden.
Ort, Datum, Unterschrift
Die Enttäuschung des Mandanten und der übrigen Miterben war daraufhin natürlich groß.
Ordnungsgemäß wurde das Testament beim Nachlassgericht abgegeben und von diesem gegenüber der Nachbarin eröffnet. Ihr wurde auf Antrag ein Alleinerbschein erteilt und der Erbschein der Verwandten eingezogen.
So viele Mühen, Reisen, Ermittlungen, Verfahren, Kosten und Gespräche waren vergeblich gewesen.
Herr V. wolle sich nun von mir beraten lassen, welche Aufwendungen er nun von der Alleinerbin ersetzt bekommen könne. (Allenfalls teilweise) Außerdem wolle er wissen, ob den Verwandten Pflichtteile zustünden. (Leider nein)
Aber um diese Fragen soll es in dieser Geschichte gar nicht gehen. Was ich Ihnen mit diesem Fallbericht vermitteln möchte, ist die Bedeutung der ganz praktischen Frage der Aufbewahrung wichtiger Dokumente.
Die Kosten für die Nachlasspflegschaft, die Erbenermittlung, für den ersten Erbschein und für den Arbeits- und Reiseaufwand der Verwandten etc. hätten sich leicht vermeiden lassen, so wie die unnötig geweckten und enttäuschten Erwartungen der Verwandten.
Und die Bestattungswünsche der Tante konnten nun leider auch nicht mehr umgesetzt werden.
Wie Sie so ein teures und ärgerliches Durcheinander vermeiden können?
Niemals sollten wichtige Dokumente in einem Haustresor oder einem Bankschließfach aufbewahrt werden.
Alle wichtigen Familienunterlagen, insbesondere Erbschein, Grabkarten, rechtskräftige Scheidungsurteile, Bestattungsverträge, Bestattungsanweisungen, Sorgerechtserklärungen, Eheverträge, Patientenverfügungen, General- und Vorsorgevollmachten und Testamente etc. gehören in einen offenen Ordner mit der Aufschrift „SOS“, „Vorsorge“ oder „ICE“ oder ähnlich.
Dieser Ordner sollte offen und sofort erkennbar in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden.
Nebenbei schützen Sie damit Ihre Privatsphäre, da im Ernstfall nicht erst Ihr gesamter Hausstand durchsucht werden muss, sondern sofort alle wichtigen Dokumente griffbereit sind.
Angehörige und Bevollmächtigte sollten informiert werden, wo sie im Ernstfall diesen Ordner finden können.
Ihr Testament geben Sie am Besten in die amtliche Verwahrung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts. So ist jedenfalls sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall auch gefunden wird und nicht der Gefahr ausgesetzt ist, vernichtet zu werden oder verloren zu gehen.
Manchmal entscheiden im Erbrecht eben nur ganz kleine praktische Dinge darüber, ob sich ein Nachlassfall teuer, kompliziert, zeitaufwändig und umständlich entwickelt oder aber schnell, günstig und unkompliziert.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Bild: ©pixaby