Dr. Hermann Lindhorst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht
Welche rechtlichen Konsequenzen bringen Handel und Verwendung von „NFT“ mit sich?
In einem unserer letzten Blogbeiträge wurden hier die steuerlichen Implikationen von „Non Fungible Tokens“ einmal näher beleuchtet. Doch welche rechtlichen Konsequenzen bringen Handel und Verwendung von „NFT“ mit sich?
Hierzu ist vorab zunächst in Erinnerung zu rufen, was genau eigentlich NFT sind: Sie ermöglichen mithilfe der sog. Blockchaintechnologie die Vergabe eines nur einmal vorkommenden, also einzigartigen „virtuellen Etiketts“ an digitalen Objekten. Damit können sie als Nachweis bestimmter Rechte an den Objekten selbst dienen und auch gehandelt werden. Betroffen sind zum Beispiel digitale Kunst, Musik oder Einzelobjekte in Computerspielen. Bekannte Beispiele sind „Nyan Cat“, eine digitale Katzenfigur, die für $ 580.000,00 versteigert worden ist sowie ein digitales Foto von Lindsay Lohan, das zunächst für $ 17.000,00 und danach für $ 57.000,00 verkauft wurde (anschaulich hierzu ist die Internetseite fungibletoken.com). Am populärsten war bisher sicherlich der Verkauf eines NFT-basierten Gemäldes bei „Christie’s“ für $ 69,3 Mio. („Everydays – The First 5000 Days“ des Künstlers Beeple).
Die rechtliche Befassung mit NFT steckt noch in den Kinderschuhen; gerichtliche Entscheidungen sind – jedenfalls in Deutschland – bisher noch nicht ersichtlich. Dieses und letztes Jahr haben sich allerdings mehrere juristische Fachzeitschriften mit den rechtlichen Implikationen von NFT befasst. Die Bandbreite ist dabei weit: Sie reicht von Fragen der Urheber- und Eigentümerschaft über das Vertragsrecht bis hin zum Steuer- und sogar auch Strafrecht.
Vertragsrechtlich steht bisher im Vordergrund der Diskussion, ob die normalen kaufrechtlichen Vorschriften (§§ 433 ff. BGB) Anwendung finden oder nicht vielmehr ein sog. „Rechtskauf“ im Sinne von § 453 BGB vorliegt. Ein weiterer – sehr wichtiger – vertragsrechtlicher Punkt betrifft die Frage des anwendbaren Rechts (sowie des Gerichtsstands), denn was bringt einem der beste Vertrag, wenn er sich nach einem Recht richtet, das kein deutscher Anwalt beraten kann? Durch die Gebundenheit der NFT an Kryptowährungen sowie den technologiebedingten, internationalen Kontext wird die Anwendbarkeit eines ausländischen Rechtskreises eher die Regel als die Ausnahme sein, und Verhandlungen mit einer der großen Plattformen über die Frage des anwendbaren Rechts werden in der Praxis kaum durchsetzbar sein. Urheberrechtlich müssen zunächst Hoffnungen zerstreut werden, wonach die NFT für eine bessere Rechtsverfolgung sorgen sollen; nach den ersten Erkenntnissen und entsprechenden Fachaufsätzen ist das nicht der Fall. Zudem wird diskutiert, inwiefern NFT die Entstehung und Inhaberschaft von Urheberrechten beeinflussen kann, etwa wenn ein NFT ohne Einwilligung des Urhebers erstellt wird.
Der zuletzt genannte Aspekt spielt auch strafrechtlich eine Rolle, denn wenn Fälscher ein Werk kopieren und mit der Erstellung eines NFT gleichsam die Signatur des entsprechenden Künstlers, dies wäre – sowohl in der analogen als auch der digitalen Welt – als ein Betrug zu bewerten im Sinne von § 263 StGB (Strafgesetzbuch).
Letztlich ist es aber noch zu früh, um für die o.a. Rechtsgebiete schon verbindliche Aussagen machen zu können. Wie immer bei neuen Trends gilt es, „up-to-date“ zu sein und sich informiert zu halten über die aktuellsten technischen Entwicklungen, um so auch rechtlich auf der sicheren Seite sein zu können.
Bild: ©Pixabay
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht