Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet

Im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer ca. 4,63 Milliarden Euro. Dies entspricht ungefähr 0,8 % aller Steuereinnahmen von Bund und Ländern. Trotzdem ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in aller Munde und nach 1995 und 2006 wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der geltenden Erbschaftssteuer mit großer Spannung erwartet.

Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaftssteuergesetzes; Unternehmensnachfolge sollte jetzt geprüft und ggf. geregelt werden!

Am 08.07.2014 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe getagt. Neben dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums wurden unter anderem der Kläger des Bundesfinanzhofsverfahrens und Sachverständige befragt. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist in der Verhandlung nicht erfolgt. Vielmehr ist der Ausgang des Verfahrens offen.

Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht an den Begünstigungen für den Erben / Beschenkten von Unternehmensvermögen während der mündlichen Verhandlung am 08.07.2014 kaum ein gutes Haar gelassen. Der Presse sind Schlagzeilen zu entnehmen wie "Richter nehmen Erbschaftssteuer in die Mangel" (Handelsblatt), "Bundesgericht sägt am Steuerbonus für Erben" (FAZ) oder "Die Zweifel der Richter" (SZ). Es ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass die Vorlage des Bundesfinanzhofs vor das Verfassungsgericht als unzulässig verworfen wird.

Dieser Auffassung entspricht auch die ausführliche Erörterung der Verschonungsregelung, deren Zielsetzung sowie die Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht lässt den Schluss zu, dass das Bundesverfassungsgericht zu der eigentlichen Frage nach der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelung für unternehmerisches Vermögen Stellung nehmen wird. Die kritischen Fragen der Richter in der Verhandlung deuten darauf hin, dass die derzeit bestehenden Begünstigungen zu weitgehend sind und demnach nicht unverändert fortbestehen können. Ein Grund für die Privilegierung von Unternehmensvermögen ist Existenzbedrohung von Unternehmen durch eine erhebliche Schenkungs- oder Erbschaftssteuerbelastung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Frage, ob die Belastung von Unternehmen mit Erbschaftssteuer tatsächlich zu einer Existenzbedrohung führt und der Erhalt von Arbeitsplätzen tatsächlich gefährdet ist, sieht das Bundesverfassungsgericht kritisch. So vermisst es Fakten, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht scheint eine Begünstigung von Betriebsvermögen zwar generell für zulässig zu erachten, sieht ihre Ausgestaltung aber weiterhin problematisch. So monierte es die Unschärfe sowohl der Gesetzesbegründung als auch die des Wortlauts des geltenden Rechts. Insbesondere seien die Verschonungsregelungen gestaltungsanfällig. "Die Regelungen würden zu entsprechenden Konstruktionen geradezu einladen". Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhoff ist sogar der Meinung, die betroffenen Bürger könnten ihrer Steuerpflicht dadurch völlig entgehen. Nach Ansicht der Richter besteht die Befürchtung, dass der Gesetzgeber mit den jetzigen Verschonungsregelungen über das Ziel hinaus geschossen sei. "Die Ungleichbehandlung lasse sich nicht durch den Zusammenhalt von Familienvermögen rechtfertigen".

Sabine Münzel

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Bild: © Lisa S. / Shutterstock

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