Die General- und Vorsorgevollmacht und ihre Tücken

Auch wenn niemand gerne an die Möglichkeit denkt einmal schwer zu erkranken und dann handlungsunfähig zu werden, kann dies schneller als gedacht zur Realität werden.

Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit

Beitrag von Jakob Köster —

Im eigenen Interesse und um Ihre Angehörigen zu entlasten, sollten Sie daher rechtzeitig über eine geeignete Vorsorge für solche Fälle nachdenken.

Beschäftigen Sie sich also lieber früh mit diesem Thema, sodass Sie es dann abhaken können und sich wieder schöneren Dingen widmen können. Eine General- und Vorsorgevollmacht sollte umfassend für eine oder mehrere Vertrauenspersonen erteilt werden. Für den Fall, dass Sie dann außerstande sind Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann Ihre Vertrauensperson mittels der Vollmacht für Sie tätig werden und Ihre Interessen gegenüber Banken, Behören und Ärzten vertreten.

Um die Gefahr zu umgehen, dass eine solche Vollmacht missbraucht wird, können geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Hierzu ist eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angebracht.

Auch wenn eine Vielzahl von geeignet erscheinenden Formularen für Vollmachten im Internet zu finden ist, empfiehlt es sich vor der Erteilung der Vollmacht eine anwaltliche Beratung durchführen zu lassen. Die Vollmacht sollte genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass sie lückenlos erteilt wird und Rechtssicherheit herrscht. Im Falle der Erteilung einer fehlerhaften Vollmacht kann Ihre Vertrauensperson im schlimmsten Fall nicht für Sie tätig werden. In Fällen, in denen keine eindeutig wirksame und vollumfassende Generalvollmacht erteilt worden ist, wird dann ein gerichtlicher Betreuer für Sie bestellt werden. Der Betreuer trifft dann nach eigenem Ermessen die Entscheidungen für Sie. Er wird unter Umständen gänzlich andere Prioritäten als Ihre Vertrauenspersonen setzen und muss regelmäßig gegenüber dem Betreuungsgericht Bericht erstatten und Maßnahmen genehmigen lassen. Diese Kontrolle seines Handelns ist zwar grundsätzlich wünschenswert, führt jedoch oft zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichem finanziellen Aufwand.

Gehen Sie also auf Nummer sicher und lassen Sie sich umfassend über die für Sie geeignete Vorsorge beraten. Nur so können Sie bestmöglich sicherstellen, dass Ihre Interessen und Wünsche auch im schlimmsten Fall berücksichtigt werden.

Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Bild: ©pixaby

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