Digitale Buchhaltung in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie sorgt aktuell für viele Veränderungen im Berufsleben. Insbesondere die Buchhaltung erfährt durch die aktuellen Entwicklungen einen digitalen Schub, welcher eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern ermöglicht.

Cloudbasierter Belegaustausch

Beitrag von Melanie Reger —

Die geltenden Bestimmungen zum Social Distancing im Zusammenhang mit dem Corona-Virus fordern viele Unternehmen dazu auf, ihre Arbeitsprozesse kontaktlos zu gestalten. Sei es die Arbeit im Home Office oder der Kontakt zu Kunden, Mandanten und Patienten.

Durch die Digitalisierung spart sich der Unternehmer vor allem Zeit: Der Belegaustausch in der Lohn- als auch in der Finanzbuchhaltung läuft über eine sogenannte Cloud. Das bedeutet, dass der Unternehmer vor allem Fahrtzeit spart, denn die Belege werden bequem im Büro oder von zu Hause eingescannt, digital hochgeladen und dem Steuerberater sicher und schnell zur Verfügung gestellt. Der Papierordner entfällt gänzlich. Ihr Steuerberater kann anschließend sofort auf die Belege zugreifen und diese verbuchen. Die Auswertungen werden ebenfalls digital auf der Online-Plattform hochgeladen. Dadurch erhält der Unternehmer aktuelle Zahlen und kann diese zur weiteren Planung und Verwendung nutzen und gegebenenfalls schneller reagieren, sofern sich Liquiditätsengpässe oder ähnliches anbahnen.

Durch die digitale Buchführung kann jeder Unternehmer, aber auch ausgewählte Mitarbeiter, jederzeit und von überall auf der Welt auf die Belege zugreifen. Gleichzeitig werden die Belege durch verschiedene Tools, wie zum Beispiel „DATEV Unternehmen Online“ revisionssicher für Sie archiviert.

Auch die Lohnbuchführung profitiert von diesem Programm. Durch das Bereitstellen von Arbeitsverträgen, Ergänzungsvereinbarungen, Bescheinigungen und anderen Lohn-Unterlagen lassen sich digitale Personalakten erstellen, die für den Unternehmer jederzeit einsehbar sind. Für die Lohnabrechnung relevante Daten können einfach vorerfasst und an den Steuerberater übermittelt werden. Nach erfolgter Abrechnung der Löhne und Gehälter werden die Personalauswertungen in „DATEV Unternehmen online“ für den Unternehmer bereitgestellt, während die Angestellten die monatliche Brutto/Netto-Abrechnung bequem und sicher durch das Tool „DATEV Arbeitnehmer online“ abrufen können. Diese Vorgänge ermöglichen ein effektives, umweltbewusstes und papierloses Arbeiten zwischen Unternehmer und Steuerberater.

Wir als Wirtschaftsunternehmen unterstützen Sie bei der Umstellung und Einrichtung einer digitalen Buchhaltung mithilfe unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und helfen Ihnen, Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren und zu vereinfachen. Wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zu einer digitalen Finanz- und Lohnbuchführung.

Michael Niemeyer

vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Arne Tödter

Diplom-Wirtschaftsingenieur, Steuerberater (Of Counsel)

Bild: ©pixaby

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