Die erbrechtliche Vorsorge

Die anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht umfasst nicht nur die Beratung ab dem Zeitpunkt, in dem in der Familie ein Todesfall eingetreten ist, sondern setzt bereits viel früher an. Sie umfasst sämtliche Bereiche der Vorsorge für den Todesfall.

Warum man einen guten Anwalt für Erbrecht braucht, obwohl noch gar kein Erbfall eingetreten ist

Beitrag von Jakob Köster —

Sie können bereits zu Lebzeiten verschiedene Schritte ergreifen, um Ihre Angehörigen für den Fall Ihrer Erkrankung und Ihres Todes entscheidend zu entlasten. So können Sie vermeiden, dass Ihre Angehörigen neben einer emotionalen Belastung zusätzlich beschwert werden, da keine Rechtssicherheit herrscht und Ihre Erben nicht in der Lage sind Ihre Wünsche zu verwirklichen.

Sie sollten unbedingt vorsorgen, indem Sie Vollmachten für Vertrauenspersonen erteilen. Mittels einer General- und Vorsorgevollmacht haben Ihre Vertrauenspersonen die Möglichkeit Ihre Angelegenheiten zu erledigen, während Sie dazu außerstande sind. Ihre Vertrauensperson kann sicherstellen, dass Ihr Wille in Hinsicht auf ärztliche Maßnahmen respektiert und umgesetzt wird. Durch die Errichtung einer ausführlichen Patientenverfügung können Sie diesen Willen konkret festhalten und Ihrer Vertrauensperson einen Leitfaden für den schlimmsten Fall in die Hand geben.

Um Ihre Erben zu entlasten und Streit zu vermeiden, sollten Sie ein klares Testament verfassen. In einem Testament können Sie nicht nur bestimmen, wer Ihr Erbe werden soll, sondern auch eine Vielzahl von weiteren Regelungen treffen. Sie können bspw. bestimmte Gegenstände einzelnen Erben zuweisen, anordnen dass Ihr Erbe erst ab einem gewissen Alter zur Verfügung steht oder eine Stiftung errichtet werden soll. Durch die Errichtung eines notariellen Testaments kann zusätzlich vermieden werden, dass nach dem Todesfall ein Erbschein beantragt werden muss, was regelmäßig einige Zeit in Anspruch nimmt. So können Sie Ihre Erben deutlich schneller handlungsfähig machen.

Für den Fall, dass Sie davon ausgehen ein größeres Vermögen zu vererben, sollten Sie darüber nachdenken, bereits zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens auf Ihre Erben zu übertragen. So können steuerliche Freibeträge geschickt ausgenutzt und eine unnötige Steuerlast Ihrer Erben vermieden werden. Dabei können Sie festlegen, dass die Erben sich diese Übertragungen zu Lebzeiten auf ihr späteres Erbe anrechnen lassen müssen. Zudem können Sie sich selbst Rechte vorbehalten und zum Beispiel bis an Ihr Lebensende weiterhin in Ihrem Haus wohnen, obwohl Sie es bereits auf Ihre Erben übertragen haben.

Es kann sich also lohnen, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Vorsorge zu machen und zu überlegen, wie die eigene Familie später entlastet werden kann. Sprechen Sie uns hierzu gerne an, damit wir Ihre Vorsorge gemeinsam bestmöglich planen können.

Bild: ©pixaby

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