ESG-Regulierung im Umbruch: Zwischen Entbürokratisierung und strategischer Verantwortung

Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) haben in den vergangenen Jahren eine Dynamik entwickelt, die viele Organisationen an ihre Grenzen gebracht hat. Mit einer Vielzahl neuer europäischer und nationaler Vorschriften ist ein komplexes Regelwerk entstanden, das tief in Geschäftsmodelle, Lieferketten, interne Prozesse sowie in Berichts- und Prüfungspflichten eingreift. Vor diesem Hintergrund markieren die sogenannten Omnibus-Verfahren der Europäischen Union einen Wendepunkt: Sie sollen die ESG-Regulierung vereinfachen, ohne deren grundsätzliche Zielsetzung aufzugeben.

Neue ESG-Spielregeln für Unternehmen und Lieferketten

Beitrag von Julia Haupt —

Den rechtlichen Rahmen bilden aktuell sieben zentrale Normen: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sowie die EU-Batterie-Verordnung. Zusammengenommen erzeugen diese Regelwerke einen erheblichen Umsetzungs-, Dokumentations- und Prüfungsaufwand, insbesondere für international tätige Unternehmen und solche mit komplexen Lieferketten.

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die CSRD. Sie verfolgt das Ziel, eine umfassende, vergleichbare und prüfungspflichtige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) zu etablieren. Erstmals werden Nachhaltigkeitsinformationen systematisch mit der Finanzberichterstattung verknüpft. Genau hier setzte jedoch massive Kritik aus der Praxis an: Die ESRS galten als überkomplex, die Zahl der Datenpunkte als kaum beherrschbar und die Schwellenwerte als zu niedrig. Zudem kam es zu erheblichen Überschneidungen mit anderen ESG-Regelwerken wie der EU-Taxonomie oder der CSDDD.

Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission das Omnibus-I-Verfahren auf den Weg gebracht. Dessen Ziel ist eine spürbare Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vorgesehen sind unter anderem deutlich erhöhte Schwellenwerte für die CSRD-Anwendung, eine Vereinfachung der ESRS-Struktur, der Wegfall zahlreicher Kann-Vorschriften sowie der Verzicht auf sektorspezifische Standards. Nach aktuellen Schätzungen dürfte sich der Kreis der direkt CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen um rund 80 Prozent reduzieren.

Für viele Unternehmen, insbesondere mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, bedeutet dies jedoch keineswegs, dass Nachhaltigkeit an Relevanz verliert. Vielmehr verschiebt sich der Fokus. Parallel zur Einschränkung der direkten Berichtspflicht wird der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Management and Evaluation Standard) erheblich aufgewertet. CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen Nachhaltigkeitsinformationen aus ihrer Wertschöpfungskette künftig nur noch im Umfang des VSME anfordern („Value-Chain-Cap“). Damit entsteht für zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen eine faktische indirekte Berichtspflicht gegenüber Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern.

Diese Unternehmen stehen nun vor einer strategischen Entscheidung: freiwillige Anwendung der CSRD mit reduziertem ESRS-Umfang, strukturierte Berichterstattung nach dem VSME oder bewusstes Abwarten. In der Praxis dürfte der VSME für viele Organisationen den sinnvollsten Mittelweg darstellen. Er bietet einen klar definierten, deutlich reduzierten Berichtsumfang, der dennoch anschlussfähig an regulatorische und marktseitige Erwartungen bleibt.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die verzögerte Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Trotz der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie und laufender Trilog-Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, welche Schwellenwerte und Fristen final gelten werden. Klar ist jedoch: Die CSRD gilt nicht unmittelbar in Deutschland. Nach derzeitigem Stand ist mit einer ersten verpflichtenden Berichterstattung frühestens für Geschäftsjahre ab 2027 zu rechnen.

Die Omnibus-Verfahren bringen zweifellos Erleichterungen, sie bedeuten jedoch keine Abkehr von ESG. Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Kernthema. Unternehmen sind gut beraten, die regulatorischen Entwicklungen eng zu verfolgen, ihren eigenen Handlungsbedarf realistisch einzuschätzen und frühzeitig eine pragmatische, zukunftsfähige Berichtsstrategie zu entwickeln.

Julia Haupt

ESG-Auditor*in, Revisionsassistent*in

Suche
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein
Bitte warten…
Keine Ergebnisse

Leider hat Ihre Suche nichts ergeben. Versuchen Sie es gerne erneut mit einer anderen Eingabe.

Unser Tipp:

Verwenden Sie möglichst wenige Suchwörter und vermeiden Sie fehlerhafte Rechtschreibung.