Lennart Holst LL.B.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
In Zeiten steigender Zinsen sind Förderdarlehen eine Möglichkeit Projekte umzusetzen und eine wirtschaftliche Finanzierung zu realisieren. Es gilt jedoch einige Dinge zu beachten, wenn Förderdarlehen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden sollen.
Immer wieder hob die Europäische Zentralbank zuletzt den Leitzins an. In Folge stiegen zumeist auch die Zinsen für Kredite für Verbraucher und Unternehmer. Mit steigenden Zinsen gewinnen Förderdarlehen und Förderzuschüsse zusätzlich an Bedeutung. Förderdarlehen können beispielsweise beim Kauf von Wohnimmobilien zur eigenen Nutzung eine Möglichkeit bieten einen Teil mit einem günstigeren Zins zu finanzieren. Zudem besteht bei einigen Projekten die Möglichkeit Zuschüsse zu erhalten, beispielsweise wenn energetische Verbesserungen vorgenommen werden sollen. Bei der Beratung werden meist weitere Faktoren wie eine vergleichsweise kurze Zinsbindung erörtert.
Wenig Aufmerksamkeit erhalten bei der Beratung jedoch zu häufig die allgemeinen Bedingungen für Förderdarlehen oder Zuschüsse. Eben diese allgemeinen Bedingungen werden jedoch immer wieder zum Problem. Zentral ist bei Programmen der KfW insbesondere, dass der „Vorhabenbeginn“ nicht vor dem Antragseingang bei der KfW liegt. Bei dem Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie muss entsprechend zuerst der Antrag bei der KfW eingehen und darf erst anschließend der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet werden. Schwieriger gestaltet sich die Bestimmung des Vorhabenbeginns bei der Finanzierung eines Neubaus. Jüngst stellte das Landgericht Stade in der Thematik fest, dass Teil einer Beratung zur Inanspruchnahme eines Förderdarlehens auch der Hinweis zum Vorhabenbeginn sein muss. Fehlt in der Beratung der Hinweis, dass erst nach dem Eingang des Antrags bei der KfW der Kaufvertrag unterzeichnet werden darf, droht ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater. Manche Geschäfte werden zudem ausgeschlossen. Ein Beispiel ist hierbei die Finanzierung eines Kaufvertrags zwischen nahen Angehörigen. Bei der Planung einer Transaktion innerhalb der Familie sollte dies von Beginn an berücksichtigt werden.
Die Beispiele verdeutlichen, dass sowohl Darlehensnehmer als auch den Beratern zu empfehlen ist, nicht nur zu prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Förderdarlehens oder eines Zuschusses finanziell Sinn macht, sondern auch, welche allgemeinen Bedingungen zu berücksichtigen sind. Ist es bereits zu Problemen gekommen sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht