Gerold Winter
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Internationale Handelsbeziehungen sind rechtlich meist komplexer als nationale Handelsgeschäfte, da sie Berührungspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweisen.
Es geht daher zunächst um die Frage, welches Recht anwendbar ist bzw. sein soll. Aufgrund fehlender Vereinbarungen kommt in den meisten Fällen das sog. UN-Kaufrecht (CISG) zur Anwendung. Beim UN-Kaufrecht handelt es sich um international vereinheitlichtes Kaufrecht, das ohne explizite Vereinbarung der Vertragsparteien beim Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaat anwendbar ist. Da das UN-Kaufrecht sowohl vom kroatischen als auch vom deutschen Kaufrecht abweicht, sollten die Vertragsparteien vor Abschluss eines solchen Vertrages zumindest die Unterschiede zum nationalen Kaufrecht kennen.
Neben dem anwendbaren Recht sollten unter anderem die folgenden Punkte beim Eingehen von internationalen Handelsbeziehungen berücksichtigt werden:
Nicht vernachlässigt werden darf die Festlegung des Gerichts, das im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien zuständig sein soll. Häufig finden sich in internationalen Liefervereinbarungen Schiedsgerichtsvereinbarungen, obwohl den Vertragsparteien oft nicht bewusst ist, wie (Kosten, Ort, zeitlicher Umfang) das konkret vereinbarte Schiedsgerichtsverfahren funktioniert.
Mit unserer Erfahrung in der Verhandlung internationaler Lieferverträge zwischen Vertragsparteien aus Deutschland und Kroatien, aber auch in der Vertretung bei Schiedsgerichtsverfahren stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung.
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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