Instagram-Post verhindert Design-Schutz von Puma

Die Überschrift lässt es schon erahnen. Es handelt sich um eine Geschichte ohne das bekannte und erwartete Happy End. Sie handelt von einem vermeintlich harmlosen Instagram-Post und seine weitreichenden Folgen.

Design nicht neuwertig und ohne Eigenart

Beitrag von Carina Tolle-Lehmann LL.M. —

Alles begann im Jahr 2014. Puma engagierte die weltbekannte Sängerin Rihanna als Kreativdirektorin. Hits wie „Umbrella“, „We found love“ und „Don´t stop the music“ waren der Soundtrack einer ganzen Generation. Zur Vertragsunterzeichnung trug die Sängerin, die unter dem Namen „badgarlriri“ einen Instagram-Account besitzt, ein paar unveröffentlichte weiße Puma-Sneaker mit einer markanten schwarzen Sohle. Wie es sich für einen Weltstar gehört, wurde dieses Ereignis auch auf Instagram mit einem Foto verewigt. Eben diese Schuhe ließ Puma im Jahr 2016 als Design beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen. Im Jahr 2022 stellte jedoch ein niederländisches Unternehmen, welches ebenfalls Schuhe herstellte, einen Nichtigkeitsantrag bei eben diesem Amt.

Als Begründung wurde vorgetragen, dass das eingetragene Design zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr neu gewesen sei, da der Puma-Schuh bereits im Jahr 2014 in dem Instagram-Post von Rihanna zu sehen gewesen war. Eingetragen werden können aber nur Designs, die neu sind und eine Eigenart aufweisen. Als neu kann ein Design nur angesehen werden, wenn es der Öffentlichkeit bis zwölf Monate vor der Anmeldung noch nicht bekannt gemacht wurde. War der Puma-Sneaker also durch den Instagram-Post im Jahr 2014 nicht mehr neu? Das Gericht der Europäischen Union (EuG oder auch Europäisches Gericht Erster Instanz genannt) kam zu dem Ergebnis, dass der Design-Schutz dadurch zu versagen sei. Das Gericht argumentierte damit, dass die wesentlichen Merkmale des Designs durch den Post auf Instagram einem breiten Publikum bereits zugänglich gemacht wurden. Hierbei sei auch zu berücksichtigen gewesen, dass die Sängerin im Jahr 2014 derart berühmt gewesen sei, dass Fans und andere Personen deshalb großes Interesse an den Schuhen gehabt hätten. Rihanna hat weltweit mehrere Millionen Follower.

Das Urteil des EuG (Urteil vom 06.03.2024 – T-647/22) ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH angegriffen werden. Es bleibt also abzuwarten, ob Puma die bisherige Entscheidung akzeptieren wird. Wir von SKN halten Sie informiert.

Carina Tolle-Lehmann LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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