Claudia Hippert
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit dem Klimaschutzpaket „Fit for 55“ plant die EU die Umsetzung klimaneutralen Europas. Geplant ist, den Ausstoß von Treibhausgasen in den EU-Ländern bis 2030 um 55% zu reduzieren.
Deutschland zeigt sich hierbei als Vorreiter und will bis 2030 sogar eine Reduzierung um 65% erreichen. Dies bedeutet jedoch auch, dass eine besonders schnelle Durchsetzung der Maßnahmen im Sinne des „Fit for 55“-Pakets erfolgen muss. Insbesondere Immobilieneigentümer sollen hier zur Verantwortung gezogen werden, da energetisch ineffiziente Gebäude derzeit für schätzungsweise 30% der CO²-Emissionen Deutschland verantwortlich sind. Dies soll sich bis 2045 ändern und Wohngebäude bis dahin klimaneutral sein.
Im ersten Schritt sollen Eigentümer von Gebäuden mit der Energieeffizienzklasse G betroffen sein, welche in Deutschland rund 3 Millionen der Bestandsgebäude ausmachen. Diese sollen nach dem Plan bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen, bis 2033 dann mindestens die Effizienzklasse E.
Parallel soll es ab 2040 keine fossilen Energieträger mehr in den 27 EU-mitgliedstaaten geben. Hierzu soll es bereits ab 2027 keine finanziellen Anreize mehr für die Erneuerung von Öl- und Gasthermen geben. Soweit dies für Bestandsbauten gelten sollen, ist für Neubauten bereits ab 2030 geplant, dass diese klimaneutral errichtet werden müssen. Für Bestandsbauten hat dies zur Folge, dass effektiv nur noch eine Beheizung über Wärmepumpen in Betracht kommen dürfte. Diese können aber nur bei entsprechender Wärmedämmung und entsprechend großen Heizflächen betrieben werden. Bereits hierdurch käme es mithin zu einer umfassenden Sanierungspflicht für Eigentümer.
Noch handelt es sich um lediglich um einen Kommissionsvorschlag, der beraten werden muss. Vor 2024 ist hier kaum mit einer europaweiten Umsetzung der Vorgabe zu rechnen. Deutschland weist jedoch bereits jetzt den Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Dies zeigt sich bereits durch das In-Kraft-Treten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bereits nach Diesem obliegen Immobilieneigentümern zahlreiche Verpflichtungen im Namen des Klimaschutzes:
Noch handelt es sich weit überwiegend nur um Maßnahmenvorschläge, sicher dürfte aber sein: Immobilien rücken immer mehr in den Mittelpunkt des Klimaschutzes, ein Maßnahmenpaket und voraussichtlich auch eine Sanierungspflicht für Immobilieneigentümer wird kommen.
Welche finanziellen Auswirkungen das Klimapaket auf Immobilieneigentümer und auch auf die Immobilienpreise älterer Gebäude haben wird, dürfte sich durch den Vormarsch Deutschland in Sachen Klimaschutz zeitnah zeigen.
Bild: ©Pixabay
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht