Markenschutz im Metaverse

Der Begriff „Metaverse“ ist derzeit in aller Munde. Irgendwie hat auch jeder schon einmal davon gehört. Eine digitale Welt soll das sein, in der sich Menschen begegnen. Ginge es nach dem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, sollen sich in Zukunft bald mehr als eine Milliarde Menschen täglich dort tummeln. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Metaverse“?

Science-Fiction oder ein Markt mit Zukunft

Beitrag von Carina Tolle-Lehmann LL.M. —

Ein „Metaverse“ ist zunächst einmal nichts anderes als ein virtueller Raum, in dem Menschen in Form von Avataren ihre virtuelle Realität leben können. Der Zugang zu diesen digitalen Räumen ist über mehrere Wege möglich, sei es im Spiel, über eine Plattform oder über eine VR-Brille. Hat man diese virtuelle Welt betreten, kann man dort ganz normal seinem Alltag nachgehen. So kann man dort einkaufen, sich mit Freunden treffen, Konzerte oder Ausstellungen besuchen oder sogar Sport treiben. Viele Unternehmen haben diese digitale Welt auch für sich entdeckt und verkaufen dort ihre Produkte oder halten virtuelle Konferenzen ab. Die Möglichkeiten scheinen unendlich.

Ob wir neben der echten Welt eine weitere virtuelle Welt benötigen, ist eine gänzlich andere Frage. Fakt ist aber: Etliche Unternehmen, Plattformbetreiber oder gar Videospielhersteller generieren im „Metaverse“ bereits seit Jahren Umsätze in Millionenhöhe. Dies liegt unter anderem daran, dass so ein Avatar in dieser digitalen Welt schließlich nicht unbekleidet, sondern idealerweise gut gekleidet auftreten soll. So wie im realen Leben soll auch der Avatar den neuesten Schuh tragen oder das angesagte T-Shirt. Und so entwerfen große Modeunternehmen (z.B. Nike, Adidas, Gucci, Converse etc.) mittlerweile ganze Modekollektionen eben nur für diesen digitalen Markt. Neue „Skins“ (=Outfits) wie etwa Fortnite x Jordan lösen regelrechte Hypes aus. Für die Unternehmen hat diese neue Welt viele Vorteile. Manchmal führt der Online-Hype sogar dazu, dass der Mensch hinter dem Avatar das digitale Produkt auch in der realen Welt haben möchte. Eine Win-Win-Situation! Ferner haben die Unternehmen so auch die Möglichkeit, neue Produkte in dieser digitalen Welt auch zu testen, ob diese den Zahn der Zeit treffen, bevor die Produkte auch für die reale Welt hergestellt werden.

Bleibt jetzt nur noch eine Sache: Sicherstellen, dass niemand anderes die eigene Marke im Metaversum plagiiert und anbietet. Aber gibt es in der digitalen Welt überhaupt einen Schutz? Tatsächlich kann ein Markeninhaber sein Markenportfolio für die digitale Welt fit machen. So eröffnen einem die Markenämter die Möglichkeit, seine Waren- und/oder Dienstleistungen für die digitale Welt anzumelden. Hierfür gibt es spezielle Warenklassen.

Soweit so gut! Aber wie sieht es mit der Rechtsdurchsetzung aus? Normalerweise sind Marken nämlich räumlich begrenzt. Eine deutsche Marke vermittelt nur Schutz in Deutschland, eine Unionsmarke vermittelt Schutz in Europa. Wir befinden uns aber in einer grenzenlosen Welt. Normalerweise können Rechtsverletzungen im Internet in dem Land verfolgt werden, in dem der Händler sitzt oder dort, wo sich der Verbraucher befindet. Um zu schauen, ob ein hinreichender Bezug zu einem bestimmten Land besteht, können viele Aspekt herangezogen werden. Die zugrundeliegende Währung, die Sprache oder der angesprochene Kundenkreis. All diese Aspekt sind jedoch schwierig im digitalen Umfeld zugrunde zu legen. Gezahlt wird meist mit Kryptowährung, die Angebote sind zumeist auf Englisch und wo liegt die digitale Welt eigentlich? Insofern dürfte die Rechtsdurchsetzung dadurch erschwert sein.

Im Großen und Ganzen muss man sagen, dass die tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen und Entwicklungen derzeit noch unklar sind. Dies hängt zum einem auch damit zusammen, dass man derzeit noch nicht weiß, wie sich diese zukünftige virtuelle Welt entwickeln wird. Dennoch sollte man diese virtuelle Welt ernst nehmen und als Markeninhaber mit der Berücksichtigung dieser virtuellen Güter bei einer Markenanmeldung den Grundpfeiler eines Schutzes setzen.

Ist es nun ein Hype, eine kurzfristige Modeerscheinung oder gar Spielerei oder tatsächlich eine Chance? Fragt man manche Unternehmen verweisen diese auf ihr enormes Umsatzplus. Letztlich wird man sicherlich zu dem Ergebnis kommen, dass es mehr als eine Spielerei ist. Denn wer hätte sich vor über 20 Jahren schon vorstellen können, dass wir bereits heute schon viele Dinge ausschließlich online tun und dass es das Internet gibt. Insofern ziehen wir uns mal die digitalen Laufschuhe an und rennen mit.

Carina Tolle-Lehmann LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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