Jakob Köster
Rechtsanwalt
Erben mehrere Personen gemeinsam können starke Spannungen und Streit untereinander entstehen. Die Erben haben häufig unterschiedliche Auffassungen darüber, wer welche Bestandteile der Erbschaft erhalten soll und welche Entscheidungen sinnvoll sind.
Selbst wenn kein Streit darüber besteht, wer nach einem Testament Erbe geworden ist, besteht weiterhin Konfliktpotential über den Umgang mit der Erbschaft. Setzen Sie also mehrere Erben testamentarisch ein, sollten geeignete Regelungen getroffen werden, um spätere Streitigkeiten unter Ihren Erben zu vermeiden.
Bei der Bestimmung von mehreren Erben entsteht nach dem Erbfall eine sog. Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass alle Erben in der Regel nur gemeinsam und einstimmig entscheiden dürfen, was mit dem Erbe geschieht.
Sind zum Beispiel Immobilien vererbt worden, kann es aus steuerlichen Gründen durchaus Sinn machen, dass diese nicht sofort verkauft werden. Hier kann Streit über die Erbschaft entstehen, wenn einer der Erben seinen Anteil der Erbschaft schnell wirtschaftlich realisieren möchte, da er Geld benötigt. Sind die anderen Erben dann nicht in der Lage oder nicht gewillt ihn auszubezahlen, kann dieser Erbe die Zwangsversteigerung der Immobilie erzwingen.
Sind mehrere Immobilien vorhanden entsteht häufig Streit darüber, welcher Erbe eine bestimmte Immobilie erhalten soll. So sind Immobilien in strukturschwächeren Regionen verständlicherweise weniger attraktiv für den einzelnen Erben als Immobilien, welche in guter Lage in Großstädten liegen. Letztere haben offensichtlich ein deutlicheres Wertsteigerungspotential. Kommt auch hier keine Einigung zustande kann ebenfalls die Zwangsversteigerung einzelner oder aller Immobilien erzwungen werden. Selbst wenn die Erben sich einig sind, dass bestimmte Immobilien vorerst nicht verkauft werden sollen, müssen Entscheidungen im Rahmen der Verwaltung der Immobilien getroffen werden, insbesondere bezüglich Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Selbst bei Erhaltungsmaßnahmen sind Entscheidungen dabei grundsätzlich nur im allerseitigen Einvernehmen möglich und nur in Ausnahmefällen durch eine mehrheitliche Entscheidung.
Aber selbst um Gegenstände wie Schmuck und Fahrzeuge kann schnell heftiger Streit entstehen, wenn unterschiedliche Vorstellungen über deren wirtschaftlichen Wert oder ein sentimentales Interesse einzelner Erben vorhanden sind.
Derartige Streitigkeiten über Ihr Erbe können Sie durch das Verfassen eines Testaments mit genauen Regelungen wie mit dem Erbe umzugehen ist, vermeiden. So können Sie genau anordnen, wer welche Vermögensbestandteile erhalten soll, einen Verkauf von Immobilien für eine gewisse Zeit ausschließen oder einen neutralen Dritten als Testamentsvollstrecker einsetzen, welcher dann das Erbe verwaltet.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, um Streitigkeiten unter Ihren Erben auszuschließen.
Rechtsanwalt
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