Julia Freifrau von Harder
Rechtsanwältin
An Ostern beginnt die große Suche. Hinter Sofakissen, im Garten oder im Blumentopf, irgendwo müssen sie doch sein. Was beim Ostereiersuchen noch für Freude sorgt, wird im Erbfall schnell zum Problem. Denn ein Testament ist kein buntes Ei. Es sollte nicht versteckt werden.
Ein gut durchdachtes Testament erleichtert im Erbfall Vieles jedoch nur, wenn es auch gefunden wird.
Warum der Aufbewahrungsort entscheidend ist
Wird ein Testament nach dem Tod nicht oder erst verspätet entdeckt, kann das weitreichende Folgen haben:
Zum einen greift mangels einer auffindbaren testamentarischen Regelung die gesetzliche Erbfolge – selbst dann, wenn sie gar nicht dem tatsächlichen Willen entspricht. Zum anderen entstehen häufig Streitigkeiten. Gerade dann, wenn frühere Testamente existieren, die eigentlich im aktuellen Testament widerrufen worden sind, werden schnell Tatsachen geschaffen, die, sofern das aktuelle Testament noch gefunden wird, später mühsam – und nicht selten vor Gericht – wieder korrigiert werden müssen.
Auch die Handlungsfähigkeit der vorgesehenen Erben wird erschwert. Auf Konten kann nicht zugegriffen, Immobilien nicht frei verwaltet und wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden.
Kurz gesagt: Ein handschriftliches Testament, das nicht gefunden wird, hilft niemandem.
Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?
Grundsätzlich steht es jedem frei, wo er sein Testament verwahrt. Entscheidend ist jedoch, dass das Originaltestament sicher und vor allem auffindbar ist. In der Praxis haben sich vor allem zwei Möglichkeiten bewährt:
1. Hinterlegung beim Nachlassgericht
Die wohl sicherste Variante ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.
Vorteile:
Nachteile:
2. Aufbewahrung zu Hause
Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, sollte dies gut durchdenken.
Worauf es ankommt:
Vorteile:
Nachteile:
Was Sie besser vermeiden sollten
Nicht jeder Aufbewahrungsort ist geeignet, manche sind sogar besonders problematisch:
Achtung: Pflicht zur Ablieferung
Wer ein Testament findet, ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.
Unterbleibt dies, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn das Zurückhalten eines Testaments kann als Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) verfolgt werden.
Fazit
Ein Testament soll Klarheit schaffen, nicht neue Probleme.
Deshalb gilt:
Nicht nur der Inhalt zählt, sondern auch der Aufbewahrungsort.
Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille auch umgesetzt wird, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie und wo das Testament verwahrt wird. Denn anders als beim Ostereiersuchen gilt hier: Je schneller es gefunden wird, desto besser für alle Beteiligten.
Falls Sie beim Verfassen Ihres Testaments noch Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwältin