Ostereier suchen macht Spaß – Testamente suchen nicht

An Ostern beginnt die große Suche. Hinter Sofakissen, im Garten oder im Blumentopf, irgendwo müssen sie doch sein. Was beim Ostereiersuchen noch für Freude sorgt, wird im Erbfall schnell zum Problem. Denn ein Testament ist kein buntes Ei. Es sollte nicht versteckt werden.

Ein gut durchdachtes Testament erleichtert im Erbfall Vieles jedoch nur, wenn es auch gefunden wird.

Beitrag von Julia Freifrau von Harder —

Warum der Aufbewahrungsort entscheidend ist

Wird ein Testament nach dem Tod nicht oder erst verspätet entdeckt, kann das weitreichende Folgen haben:

Zum einen greift mangels einer auffindbaren testamentarischen Regelung die gesetzliche Erbfolge – selbst dann, wenn sie gar nicht dem tatsächlichen Willen entspricht. Zum anderen entstehen häufig Streitigkeiten. Gerade dann, wenn frühere Testamente existieren, die eigentlich im aktuellen Testament widerrufen worden sind, werden schnell Tatsachen geschaffen, die, sofern das aktuelle Testament noch gefunden wird, später mühsam – und nicht selten vor Gericht – wieder korrigiert werden müssen.

Auch die Handlungsfähigkeit der vorgesehenen Erben wird erschwert. Auf Konten kann nicht zugegriffen, Immobilien nicht frei verwaltet und wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden.

Kurz gesagt: Ein handschriftliches Testament, das nicht gefunden wird, hilft niemandem.

Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?

Grundsätzlich steht es jedem frei, wo er sein Testament verwahrt. Entscheidend ist jedoch, dass das Originaltestament sicher und vor allem auffindbar ist. In der Praxis haben sich vor allem zwei Möglichkeiten bewährt:

1. Hinterlegung beim Nachlassgericht

Die wohl sicherste Variante ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.

Vorteile:

  • Das Testament wird im Todesfall automatisch gefunden und eröffnet
  • Es ist vor Verlust und Beschädigung geschützt
  • Manipulationen oder die Vernichtung durch unzufriedene Angehörige sind ausgeschlossen

Nachteile:

  • Der Widerruf ist etwas aufwändiger als bei privater Verwahrung
  • Es fallen (überschaubare) Gebühren an

2. Aufbewahrung zu Hause

Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, sollte dies gut durchdenken.

Worauf es ankommt:

  • Ein klar definierter und bekannter Aufbewahrungsort (z. B. ein gut sichtbarer und eindeutig beschrifteter Vorsorgeordner)
  • Information von Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort oder Übergabe des Testaments an diese
  • Idealerweise eine feuerfeste Dokumentenmappe oder Box

Vorteile:

  • Einfach und kostenfrei
  • Schnell umsetzbar und zugänglich

Nachteile:

  • Risiko, dass das Testament vernichtet oder bewusst zurückgehalten wird
  • Der Zugriff durch Personen, die möglicherweise nicht (mehr) bedacht werden sollen kann ggf. nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Was Sie besser vermeiden sollten

Nicht jeder Aufbewahrungsort ist geeignet, manche sind sogar besonders problematisch:

  • Bankschließfach:
    Klingt sicher, ist aber oft unpraktisch. Ohne Erbschein ist der Zugriff  oft nicht möglich – für den Erbschein wird aber wiederum das Testament benötigt. Ein klassisches Dilemma.
  • „Kreative“ Verstecke:
    Ob im Buch, im Innenfutter der Matratze oder im Keller: Was gut versteckt ist, wird im Zweifel gar nicht gefunden – oder versehentlich entsorgt.

Achtung: Pflicht zur Ablieferung

Wer ein Testament findet, ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Unterbleibt dies, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn das Zurückhalten eines Testaments kann als Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) verfolgt werden.

Fazit

Ein Testament soll Klarheit schaffen, nicht neue Probleme.

Deshalb gilt:
Nicht nur der Inhalt zählt, sondern auch der Aufbewahrungsort.

Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille auch umgesetzt wird, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie und wo das Testament verwahrt wird. Denn anders als beim Ostereiersuchen gilt hier: Je schneller es gefunden wird, desto besser für alle Beteiligten.

Falls Sie beim Verfassen Ihres Testaments noch Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Julia Freifrau von Harder

Rechtsanwältin

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