Claudia Hippert
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Große Koalition hat sich am 24.02.2015 über die Themen Mietpreisbremse und Bestellerprinzip verständigt – im Frühsommer 2015 werden die gesetzlichen Neuregelungen wahrscheinlich in Kraft treten.
Wie wirkt sich das auf die Wohnungswirtschaft aus – gibt es wirklich Grund zur Freude, wie es in den Pressekommentaren heißt?
Mit der Mietpreisbremse soll gewährleistet werden, dass Wohnungssuchende - auch in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt - Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anmieten können. Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass bei einer Neuvermietung die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Miete liegen darf.
Welche Auswirkungen wird das auf den Wohnungsmarkt haben – wird es unter dem Eindruck dieser gesetzlichen Neuregelung noch die für die Nachfrage benötigten Neubauten geben? Denn die „Neubauausnahme“ gilt ja nur bei der Erstvermietung ....
Als weitere Entlastung der Wohnungsuchenden soll zukünftig derjenige die Maklercourtage zahlen, der den Makler zuerst beauftragt. Dann wird wohl zukünftig (meist) der Vermieter die Courtage zu zahlen haben. Somit führen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip tatsächlich zu einer Entlastung der Mieter und zu einer Belastung der Vermieter.
An dem Grundproblem, dass kein ausreichendes Angebot an günstigem Wohnraum vorhanden ist - der insbesondere von finanziell nicht so gut stehenden Mietern nachgefragt wird - ändern diese neuen Regelungen nichts. Der Verdrängungskampf auf dem Wohnungsmarkt wird dadurch nicht gestoppt und die Vermieter werden in dieser Situation nach wie vor den vermeintlich solventesten Mieter aussuchen und nicht diejenigen Mieter, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Gesetze im Blick gehabt hat.
Hieraus folgt, dass der Himmel auch in Zukunft nicht nur rosig sein wird.
Bild: © Shutterstock / Ditty_about_summer