Björn Brockhaus
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aktuell diverse Sofortmaßnahmenpakete diskutiert und zeitnah verabschiedet.
Neben möglichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten kann aber auch auf der steuerlichen Seite bereits aktiv gegen einen Liquiditätsengpass gegengesteuert werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
· Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
Die Anpassungen sollen unkompliziert vorgenommen werden. Basis ist dabei eine Schätzung der aktuellen Geschäftsentwicklung.
· Stundung von Steuerzahlungen
Die Stundung soll ebenfalls unkompliziert vorgenommen werden können. Amtliche Vordrucke sind mittlerweile Verfügbar.
· Herabsetzung der Umsatzsteuer
z.B. durch Minderung der Bemessungsgrundlage bei notleidenden Forderungen, die absehbar uneinbringlich sind.
· Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle (Krankenkasse) stunden.
· Herabsetzung von Sondervorauszahlungen
Anträge auf Herabsetzung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer stellen. Mit entsprechendem Nachweis durch schlüssige Prognose kann eine Rückzahlung erreicht werden.
· Verlagerung des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs (nach vorne)
Versuchen Sie die internen Prozesse der Eingangsrechnungsgenehmigung zu verkürzen / zu beschleunigen, um zeitnah den Vorsteuererstattungs-anspruch zu erfassen und damit auch zu erhalten.
· Verlagerung des Zeitpunkts der Umsatzsteuerentstehung (nach hinten)
Verschieben Sie den Zeitpunkt der Beendigung der Leistung nach hinten. Durch die spätere Abnahme der Leitung kann die Steuerentstehung zeitlich nach hinten verlagert werden und die Liquiditätssituation entsprechend gesteuert werden.
· Aufgeschobene Erstattungen
Es kann auch Entlastung schaffen, die Auszahlung von Erstattungs-ansprüchen im Veranlagungsverfahren, die aufgrund Rückfragen seitens der Finanzbehörden zurückgehalten werden, zu beantragen.
Darüber hinaus soll es ebenfalls Erleichterungen im Rahmen von Vollstreckungen geben sowie bei verspäteten Abgaben keine Säumnis- und Verspätungszuschläge erhoben werden. Die nächsten Tage werden darüber hinaus zeigen, welche Sofortmaßnahmenpakete umgesetzt werden.
Sprechen Sie uns zu Ihren Themen gerne an. Wir stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite.
Bild: ©pixaby
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer