Jakob Köster
Rechtsanwalt
Unerlässlich für eine Fortführung ist, dass der Unternehmer eine geordnete Übergabe an die nächste Generation sicherstellt.
„Mein Hauptziel ist, dass die nächste Generation denselben Spaß hat wie ich.“, äußerte einst ein bekannter deutscher Unternehmer in Verbindung mit seinem Wunsch, dass seine Kinder unternehmerisch in seine Fußstapfen treten und sein Lebenswerk in seinem Geiste fortführen werden.
Damit hatte er den wichtigsten Schritt bereits getan: Er hat sich mit der Zukunft seines Unternehmens auch nach seiner eigenen Schaffenszeit auseinandergesetzt.
Unerlässlich für eine solche Fortführung ist dann jedoch, dass der Unternehmer eine geordnete Übergabe an die nächste Generation sicherstellt. Es müssen rechtliche, wirtschaftliche und nicht zuletzt auch familiäre Belange unter einen Hut gebracht und Familienstreitigkeiten vermieden werden.
Sie als Unternehmer sind also gefragt, sich über die tatsächlichen Umstände der Unternehmensnachfolge Gedanken zu machen. Unsere Empfehlung: Sie sollten Ihren potentiellen Nachfolger so früh wie möglich auswählen und auf die Probe stellen, ob er tatsächlich geeignet ist, in Ihre Fußstapfen zu treten. Hierbei sind sicherlich neben den beruflichen Qualifikationen auch die zwischenmenschlichen Fähigkeiten entscheidend. Gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern sollte dann ein rechtlich und steuerlich abgestimmtes Konzept erarbeitet werden, das es Ihnen auch ermöglicht, auf bestimmte Vorkommnisse zu reagieren und die Nachfolgelösung bei Bedarf anzupassen.
Gerade Letzteres, also eine eventuell erforderliche Anpassung, setzt eine rechtzeitige Übertragung der Unternehmensanteile schon zu Lebzeiten voraus. Diese bringt darüber hinaus nicht nur erhebliche steuerliche Vorteile mit sich, sondern erlaubt es Ihnen auch, Ihren Nachfolger auszubilden, zu leiten und an das Unternehmen zu binden. So hat er die Möglichkeit, die Belegschaft und die Abläufe genau kennenzulernen. Unternehmerische Entscheidungen können gemeinsam getroffen werden. Lassen Sie Ihren Nachfolger aus Ihrem Erfahrungsschatz schöpfen und genießen Sie die Vorzüge seiner frischen und unvoreingenommenen Sichtweise.
Und sollte sich Ihr Nachfolger wider Erwarten nicht als geeignet erweisen, nach Ihrem Ableben die Zügel in die Hand zu nehmen, so kann die Nachfolgelösung immer noch abgeändert werden, um sicher zu stellen, dass auch die nächste Generation Ihr Unternehmen erfolgreich weiterführt.
Vermeiden Sie bitte den Fehler, sich zu spät auf die Suche nach einem geeigneten Nachfolger zu machen und schaffen Sie so früh wie möglich Sicherheit für sich und Ihre Belegschaft.
Rechtsanwalt
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