Ulrike Hundt-Neumann
Rechtsanwältin, Markenrechtsexpertin (Of Counsel)
Im langjährigen Rechtsstreit um das Sampling eines Songs der Elektroband Kraftwerk zwischen der Band und dem Rapper und Musikprodzuenten Moses Pelham hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zunächst entschieden, dass die Verwendung eines Ausschnittes in vorliegender Weise unzulässig sei. Aber nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde Pelhams muss der BGH dieses Urteil nun neu aufrollen.
Am 31.05.2016 verkündeten die Karlsruher Richter ihr Urteil. Dabei ging es um die Frage, ob ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Sampling, wonach das elektronische Kopieren kleinster Tonfetzen grundsätzlich urheberrechtswidrig ist, Grundrechte von Musikproduzenten verletzt.
Die Verfassungsrichter entschieden, dass die bisherigen Urteile des BGH das Grundrecht der Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt haben. Eine klare eigene Position haben Sie dabei jedoch nicht bezogen. In Folge dessen muss der BGH genauer untersuchen, ob im konkreten Einzelfall die Kunstfreiheit oder das eigentumsgrundrechtlich geschützte Tonträgerherstellerrecht der Gruppe Kraftwerk überwiegt.
Der Kampf geht also weiter. Ulrike Hundt-Neumann und Dr. Hermann Lindhorst von SCHLARMANNvonGEYSO werden Kraftwerk auch weiterhin zur Seite stehen und für die angemessene Berücksichtigung ihrer Urheberrechte eintreten.
So haben zum Beispiel der Spiegel und die Welt ausführlich über den Rechtsstreit berichtet. Ein kurzes Interview mit Herrn Dr. Hermann Lindhorst finden Sie zudem in der ZDF Mediathek (ab Minute 10:10).
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