Von ESG-Daten zu belastbaren Berichten: Die Bedeutung eines wirksamen IKS

Ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) ist entscheidend für eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch das IKS werden Datenqualität, Transparenz und regulatorische Compliance gewährleistet sowie das Vertrauen der Stakeholder gestärkt.

Beitrag von Kristin Meyer-Bröcker —

Mit der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Unternehmen vor der Herausforderung, umfangreiche Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen strukturiert, nachvollziehbar und prüfbar offenzulegen.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie lässt sich die Qualität und Verlässlichkeit dieser nichtfinanziellen Informationen sicherstellen?

Ein entscheidender Baustein ist dabei ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Warum ein Nachhaltigkeits-IKS unverzichtbar ist

Nachhaltigkeitsdaten unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von klassischen Finanzinformationen. Die Daten stammen häufig aus unterschiedlichen internen und externen Quellen, sind teils qualitativ geprägt und bislang nicht immer in standardisierten Prozessen eingebettet. Gleichzeitig steigt der Anspruch an Datenqualität, Vollständigkeit und Konsistenz deutlich.

Ein speziell auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgerichtetes IKS trägt dazu bei,

  • Fehler bei Datenerhebung und -verarbeitung zu vermeiden,
  • Verantwortlichkeiten klar zu regeln und
  • regulatorische Anforderungen systematisch umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem Praxishinweis 4/2023 eine konkrete Orientierungshilfe zur Ausgestaltung und Prüfung eines IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Beachtung des IDW PS 982 veröffentlicht.

Aufbau eines IKS für den Nachhaltigkeitsbericht

Das Nachhaltigkeits-IKS baut auf den bekannten Grundelementen eines internen Kontrollsystems auf und ergänzt diese um spezifische Aspekte der ESG-Berichterstattung. Zu den zentralen Bestandteilen zählen:

  • Kontrollumfeld
    Dieses bildet den organisatorischen Rahmen des IKS und umfasst unter anderem die Grundeinstellungen der Unternehmensleitung, klare Verantwortlichkeiten, Verhaltensgrundsätze sowie unterstützende IT-Systeme.
  • IKS-Ziele
    Diese leiten sich aus den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, den Unternehmenszielen sowie den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab.
  • Risikobeurteilungsprozess
    Ziel ist die systematische Identifikation und Bewertung von Risiken, die eine ordnungsgemäße Nachhaltigkeitsberichterstattung gefährden könnten, etwa durch unvollständige oder fehlerhafte Daten.
  • Informations- und Kommunikationssystem
    Es wird sichergestellt, dass relevante Informationen zeitgerecht erfasst, aufbereitet und an die zuständigen Stellen weitergegeben werden.
  • Kontrollaktivitäten
    Konkrete Maßnahmen und Kontrollen dienen dazu, den identifizierten Risiken wirksam zu begegnen und die IKS-Ziele zu erreichen.
  • Überwachungs- und Verbesserungsprozess
    Durch laufende Überwachung, etwa durch die interne Revision, wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Prüfung von Angemessenheit und Wirksamkeit

Der IDW Praxishinweis 4/2023 unterscheidet zwischen zwei Prüfungsansätzen:

  • Angemessenheitsprüfung, bei der beurteilt wird, ob das IKS geeignet ist, die definierten Ziele zu erreichen, und
  • Wirksamkeitsprüfung, die zusätzlich untersucht, ob die Kontrollen über einen bestimmten Zeitraum tatsächlich eingehalten wurden und effektiv funktionieren.

Grundlage der Prüfung ist eine strukturierte Nachhaltigkeits-IKS-Beschreibung, die die relevanten Regelungen und Prozesse dokumentiert. Eine solche Prüfung kann freiwillig erfolgen und ist von der eigentlichen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts zu trennen. Die Durchführung dieser Prüfung ist allerdings empfehlenswert, da diese Unternehmen die Möglichkeit bietet, Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.

Abschließend lässt sich feststellen, dass ein Nachhaltigkeits-IKS weit mehr als eine regulatorische Pflichtübung ist. Das IKS bildet das Fundament für eine verlässliche ESG-Berichterstattung, erhöht die Datenqualität und stärkt die Transparenz gegenüber Stakeholdern. Unternehmen, die frühzeitig in den Aufbau und die Weiterentwicklung ihres IKS investieren, schaffen nicht nur Compliance-Sicherheit, sondern auch die Basis für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmenssteuerung.

Kristin Meyer-Bröcker

ESG-Auditorin

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