VSME kompakt: Welche Unternehmen sind betroffen? Merkmale und Anforderungen auf einen Blick

Mit dem VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) steht kleinen und mittleren Unternehmen erstmals ein strukturierter und zugleich praxisnaher Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen einen niederschwelligen Einstieg in die ESG-Berichterstattung zu ermöglichen – ohne die Komplexität umfassender regulatorischer Anforderungen.

Beitrag von Kristin Meyer-Bröcker —

Der VSME-Standard ist modular aufgebaut und unterscheidet zwischen einem Basismodul und einem Zusatzmodul. Das Basismodul umfasst insgesamt 11 Angabepflichten und bildet die Grundlage der Berichterstattung. Das Zusatzmodul erweitert diese um weitere 9 Angabepflichten, sodass insgesamt 20 Berichtsinhalte abgedeckt werden. Das Zusatzmodul kann ausschließlich in Kombination mit dem Basismodul angewendet werden.

Die folgende Grafik zeigt die Angabepflichten des Basis- und des Zusatzmoduls.




Die einzelnen Angabepflichten beinhalten unterschiedliche Datenpunkte, die zu erheben und zu berichten sind. Nicht jede Angabe im Basis- und Zusatzmodul ist immer verpflichtend. Es gibt sogenannte „falls zutreffend-Angaben“, die nur bei bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen sind – z. B. beim Erreichen definierter Schwellenwerte. Zudem sind teilweise auch freiwillige Angaben möglich.

Der wesentliche Unterschied zwischen Basis- und Zusatzmodul liegt im Datenumfang und im Detaillierungsgrad. Während das Basismodul auf die wichtigsten Informationen fokussiert ist, verlangt das Zusatzmodul eine deutlich umfassendere und tiefere Datenerhebung. Dies betrifft alle drei ESG-Dimensionen: Umwelt, Soziales und Governance.

Welches Modul für ein Unternehmen sinnvoll sind, hängt maßgeblich von dessen Größe ab. Die Einordnung erfolgt anhand folgender Kennzahlen:

  • Kleinstunternehmen: Bilanzsumme ≤ 450.000 EUR, Umsatzerlöse ≤ 900.000 EUR, ≤ 10 Beschäftigte
  • Kleinunternehmen: Bilanzsumme ≤ 5 Mio. EUR, Umsatzerlöse ≤ 10 Mio. EUR, ≤ 50 Beschäftigte
  • Mittlere Unternehmen: Bilanzsumme ≤ 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse ≤ 50 Mio. EUR, ≤ 250 Beschäftigte
  • Große Unternehmen: Bilanzsumme > 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse > 50 Mio. EUR, > 250 Beschäftigte (sofern nicht CSRD-pflichtig)

Für Kleinst- und Kleinunternehmen empfiehlt sich in der Praxis die Anwendung des Basismoduls als Standard. Dieses bietet einen strukturierten Einstieg, ohne die Organisation zu überfordern. Mittlere und große Unternehmen sollten hingegen zusätzlich das Zusatzmodul berücksichtigen – insbesondere dann, wenn erhöhte Anforderungen seitens Banken, Investoren oder Großkunden bestehen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der VSME-Standard sich durch acht zentrale Merkmale auszeichnet:

  • maßgeschneidert für die Bedürfnisse von KMU
  • freiwillig anwendbar
  • speziell für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden konzipiert
  • an den ESRS orientiert und damit zukunftssicher anschlussfähig
  • fokussiert auf wesentliche ESG-Themen
  • ein niederschwelliger Einstieg in die strukturierte Berichterstattung
  • flexibel und skalierbar für unterschiedliche Branchen und Größen
  • ein Treiber für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit bei ESG-Daten

Insgesamt schafft der VSME-Standard somit einen pragmatischen Rahmen, mit dem KMU ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten systematisch erfassen und kommunizieren können. Gerade für KMU ist das eine große Chance, sich frühzeitig strategisch zu positionieren, Transparenz zu schaffen und steigende Anforderungen der Stakeholder gezielt zu erfüllen.

Kristin Meyer-Bröcker

ESG-Auditorin

Suche
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein
Bitte warten…
Keine Ergebnisse

Leider hat Ihre Suche nichts ergeben. Versuchen Sie es gerne erneut mit einer anderen Eingabe.

Unser Tipp:

Verwenden Sie möglichst wenige Suchwörter und vermeiden Sie fehlerhafte Rechtschreibung.