Warum Markenschutz kein Regenschirm unter der Dusche ist

Haben wir Ihre Aufmerksamkeit? Großartig. Dann hat diese Überschrift immerhin einen Sinn, denn ein Regenschirm unter der Dusche hat erwartungsgemäß eher keinen (vom Spaßfaktor einmal abgesehen).

Wir möchten mit Ihnen gern über Markenschutz sprechen – auf eine dem kreativen Markenrecht eigene Art und Weise.

Beitrag von Doreen Krase —

Markenschutz – das klingt für viele so aufregend wie die Rückseite eines Beipackzettels. Andere wiederum meinen, er sei so nützlich wie ein Regenschirm unter der Dusche. Damit liegen „viele“ und „andere“ allerdings völlig daneben, denn: Marken sind so viel mehr als Wörter, Bilder, ein Klang oder eine Farbe.

Fast immer verbirgt sich dahinter ein persönlicher oder beruflicher Traum, eine (im Idealfall) großartige Businessidee oder eine geschäftliche Identität. Und wer möchte schon, dass plötzlich jemand anderes den eigenen Traum lebt oder sich mit fremden (unseren!) Federn schmückt?

Da ist so ein Markenschutz dann wie ein stabiler Gartenzaun. Oder auch wie ein Ninja, ein tiefer Burggraben, das steinerne Haus der drei kleinen Schweinchen. Was auch immer Sie sich synonym ausdenken mögen. Es ist Ihre Phantasie. Wir unsererseits bleiben einmal beim Gartenzaun.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen wunderschönen Garten angelegt. Sie haben den Rasen gezähmt (was schon eine Heldentat war), bunte Blumen gesetzt, vielleicht sogar ein kleines Kräuterbeet mit Rosmarin angelegt, der endlich überlebt. Ohne Zaun kann aber jeder hereinspazieren. Der Nachbar pflückt sich ein paar Ihrer Lavendelzweige, fremde Hunde hinterlassen … Sie wissen schon, jemand setzt ungefragt eine Plastik-Gartenzwerg-Armee mitten aufs Beet. Ein Albtraum.

Mit einem guten Markenschutz ziehen Sie einen gut sichtbaren Zaun um Ihren Garten. Niemand darf einfach „ernten“, was Sie mühsam aufgebaut haben. Eindringlinge können freundlich, aber bestimmt hinauskomplimentiert werden. Und wenn jemand denselben Gartennamen verwendet oder Ihre Gartendekoration kopiert, können Sie ihn darauf aufmerksam machen, dass es Ihr Beet ist.

Kurzum: Ein solcher Zaun macht Ihren Garten zwar nicht schöner, aber er sorgt dafür, dass er es bleibt.

Verlassen wir die Allegorie und kommen zu den klaren Fakten: Eine Marke bietet also Schutz (vor Nachahmern) und Exklusivität (nur Sie dürfen Ihre eingetragene Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen benutzen). Das allein ist schon eine Menge, denn schließlich schützt sie Ihre Idee, Ihr Projekt oder gar Ihren Traum.

Sie ist aber noch mehr: Mit der Eintragung einer Marke schaffen Sie ein immaterielles Wirtschaftsgut. Sie wird Teil Ihres Firmenvermögens. Und fragen Sie mal Apple (Markenwert knapp 1,3 Billionen US-Dollar) oder die Deutsche Telekom (Markenwert immerhin ca. 96,2 Milliarden US-Dollar), wohin so eine Markenreise führen kann.

Was also haben Apple und die Deutsche Telekom neben anderen Dingen richtig gemacht? Sie haben ihren Markenschutz ernst genommen. Von Anfang an.

Dazu gehört, dass sie ihren Markenschutz den Experten überlassen haben. Geht das denn auch anders, fragen Sie sich jetzt möglicherweise. Ja, ohne Weiteres, denn Sie können Ihre Marke jederzeit selbst anmelden. Allerdings mit entsprechenden Risiken: Fehlversuche, weil die geplante Marke möglicherweise nicht eintragungsfähig ist (ohne Geld-zurück-Garantie), Widerspruchsverfahren und kostenpflichtige Abmahnungen, weil zuvor nicht gründlich geprüft wurde, ob es möglicherweise ältere Marken gibt (da gibt es dann nicht nur kein Geld zurück, sondern Sie zahlen noch drauf) oder aber eine Marke, die gar nicht das schützt, was Sie schützen möchten (an dieser Stelle ein Tipp aus dem Praxisalltag: Sie benötigen keinen Schutz für Verpackungen, nur weil Sie ihre Waren auch per Post versenden. Ein Schutz für Online-Einzelhandelsdienstleistungen mit Ihren Waren wäre die sinnvollere Variante).

Fakt ist: Experten (wir sind übrigens welche und darüber hinaus so richtige Marken-Nerds) wissen, wie, wo und in welchem Umfang Ihre Idee Schutz benötigt und können dafür sorgen, dass Sie den bestmöglichen Gartenzaun (Ninja, Burggraben, Sie wissen schon …) erhalten.

Kostet das Geld? Auf jeden Fall. Und wenn Sie eine richtig gute Beratung haben möchten, sogar mehr als die vielerorts zu findenden Pauschalangebote (die in der Regel auch nur Pauschalleistungen enthalten). Und hier kommt nun ein Aber, das entgegen seiner üblichen Gewohnheiten eine gute Nachricht mit sich bringt: Die Schaffung eines immateriellen Wirtschaftsguts (aka Markeneintragung) bietet Ihnen die Möglichkeit, die Ihnen entstandenen Kosten steuerlich berücksichtigen zu lassen. Fragen Sie gern Ihre Steuer-Experten (oder auch unsere). Voraussetzung hierfür: Die Markeneintragung muss durch Dritte erfolgen.

Da wir Marken lieben, stehen wir Ihnen mit Freude als „Dritte“ zur Seite. Wenn Sie also eine Marke schützen lassen möchten: Wir sind hier und holen schon mal Holz für den Zaun.

Doreen Krase

Marken- & Designreferentin

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