Eine der bundesweit führenden Kanzleien im Franchiserecht

Großer Erfolg für die Franchiserechtler

Im aktuellen „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014“ werden sie in einem Ranking „Franchiserecht“ zusammen mit acht anderen Kanzleien angeführt.

Diese Auswahl ist das Ergebnis der auf zahlreichen Interviews mit Rechtsanwälten und Justiziaren basierenden Recherche der JUVE-Redaktion (vgl. www.juve.de). Dort heißt es u.a.:

„Die Hamburger Kanzlei wird überwiegend von Franchisegebern empfohlen. Sie berät ihre überwiegend langjährigen namhaften Dauermandanten sowohl bei der Gründung von Franchisesystemen als auch strategisch … Die Franchiserechtler agieren regelmäßig an der Schnittstelle zum Marken- und Wettbewerbsrecht, zuletzt immer stärker im Bereich IT. So beraten sie zahlreiche Mandanten zum Aufbau eines Onlineshops bzw. bei der Verzahnung von stationärem und Onlinehandel. Hier hält der junge Partner Dr. Hermann Lindhorst die Fäden in der Hand, der die Nachfolge des renommierten Seniorpartners Erdmann angetreten hat und die strategische Ausrichtung der Kanzlei weiterführt. Erdmann berät weiterhin vor allem zu klassischen vertriebsrechtlichen Fragen. Stärken: Besonderes Branchen-Know-how in der Systemgastronomie und im Einzelhandel; Häufig empfohlen: Günter Erdmann (‚praxisgerecht, sehr pragmatischer Verhandler und guter Mediator‘, Wettbewerber).“

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