Standort Hamburg-Alster wechselt Räumlichkeiten
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Seit dem 22.12.2002 (Inkrafttreten der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG) stellt Sampling eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man die Übernahme im neuen Stück wiedererkennen kann.
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