SCHLARMANNvonGEYSO vor dem BGH erfolgreich für Kraftwerk

Wichtiger Teilsieg für die Elektropioniere von Kraftwerk, aber noch immer kein Ende des Rechtsstreits in Sicht: Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2020

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Seit dem 22.12.2002 (Inkrafttreten der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG) stellt Sampling eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man die Übernahme im neuen Stück wiedererkennen kann.

Zurück

Suche
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein
Bitte warten…
Keine Ergebnisse

Leider hat Ihre Suche nichts ergeben. Versuchen Sie es gerne erneut mit einer anderen Eingabe.

Unser Tipp:

Verwenden Sie möglichst wenige Suchwörter und vermeiden Sie fehlerhafte Rechtschreibung.

Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Per Klick auf „alle Cookies zulassen“ erlauben Sie der Website, neben den für die Funktionalität notwendigen Cookies auch welche für Tracking-Zwecke (z.B. Google Analytics, Google Tag Manager) zu verwenden. Mehr zum Thema finden Sie unter Datenschutz.
Einstellungen anpassen