SEPA-bedingte Anpassungen bei den Zahlungsprozessen

Rechtzeitig informieren

Die Umstellung auf die SEPA-Verfahren betrifft unterschiedliche Prozesse in den Unternehmen in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld, z. B.:

FinanzbereichAndere betroffene Bereiche
  • Rechnungsstellung (IBAN/ BIC-Angabe/ Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge)
  • Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/ BIC / Aktualisierung der Datenbanken)
  • Nachforschungen (Kundenanfragen)
  • Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen)
  • Vertrieb/ Einkauf (Information der Geschäftspartner/ ggf. neue Verträge/ Mandate/ Formulare)
  • Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen)
  • Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten)
  • Rechtsabteilung (insbesondere.bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen)
  • Externe Anbieter (z. B. Call Center)
  • Informationstechnologie

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt im Unternehmen aufgesetzt werden

  • Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen (z. B. Rechnungen) angeben
  • Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen
  • Software (wie z. B. Finanzbuchhaltung, Electronic Banking) an SEPA-Datenformat anpassen
  • Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten
  • Zahlungen möglichst beleglos einreichen
  • Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren
  • Entscheidung, ob SEPA-Basis und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll
  • Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (Lastschriftverfahren)

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link "SEPA - kurz erklärt":

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