Lennart Holst LL.B.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
von SvG Marketing
Das Landgericht Kiel entschied, dass die Pachträume im Strandhaus Norderstedt nicht zu räumen sind. Der Pachtvertrag sei ordnungsgemäß verlängert worden und die Kündigungen der Stadtwerke Norderstedt unwirksam. Das Verhalten der Strandhaus Norderstedt GmbH habe, wie SKNvonGEYSO ausführlich darlegte, keinen Anlass für eine Kündigung gegeben.
SKNvonGEYSO kann damit den zweiten Erfolg vor Gericht für die Strandhaus Norderstedt GmbH erzielen, nachdem im September 2021 bereits vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht obsiegt werden konnte und der Nachprüfungsantrag einer Gesellschaft gegen die Verlängerung des Pachtvertrages zurückgewiesen wurde (OLG Schleswig (Vergabesenat), Beschluss vom 16.09.2021 – 54 Verg 1/21 = BeckRS 2021, 44140).
In der aktuellen Entscheidung betont das Landgericht Kiel in den Entscheidungsgründen zudem, dass der Ursprung des Streits zwischen den Stadtwerken Norderstedt und der Strandhaus Norderstedt GmbH – der sogenannte „Kaffee- und Kuchenstreit“ durch organisatorische Fehler der Stadtwerke und hieraus hervorgehenden widersprüchlichen Verträgen der Gastronomen entstanden sei.
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