Ab März 2022 gelten neue Regelungen zur Vertragsverlängerung
Sollten Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nutzen, die für auf Dauer angelegte Schuldverhältnisse (Fitnessstudiovertrag, Zeitschriftenabonnement u.ä.) eine automatische Vertragsverlängerung vorsehen, sollten Sie aufpassen. Denn hier hat der Gesetzgeber ab März 2022 neue Regelungen vorgesehen.
Lange ist es her, dass eine so umfassende Reform des Vertragsrechts stattgefunden hat. Doch vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung in allen Bereichen des täglichen Lebens musste der Gesetzgeber handeln und entsprechende Änderungen vornehmen.
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