Zum 01.08.2021 trat das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Ab diesem Tag ist die Meldefiktion zum Transparenzregister ersatzlos gestrichen – für viele Vereinigungen besteht Handlungsbedarf!
Im Zuge der Pandemie gewährten die Finanzverwaltungen steuerliche Erleichterungen. Weniger im Fokus der breiten Masse und dennoch existent ist das Thema der Steuerhinterziehung.
Die wenigsten Steuerhinterzieher rechnen damit, dass ihnen aufgrund der steuerlichen Verfehlungen auch noch ihre berufliche Grundlage entzogen werden kann.
Andreas Braunwarth klärt im Interview über den Straftatbestand einer Steuerhinterziehung auf, die nicht immer absichtlich geschehen sein muss. Eine unabsichtliche Steuerhinterziehung kann z.B. in einem Erbfall geschehen, da das Steuergesetz sehr komplex ist. Daher ist eine gute Beratung unverzichtbar, vor allem, wenn eine Selbstanzeige in Betracht gezogen wird.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen und hat zu diesem Zweck in einem Gesetzentwurf die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen weiter verschärft.
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