No guts, no glory

Förderung von Startups

Die Bundesregierung will Startups aus innovativen Branchen fördern, um den Wirtschaftsstandort Deutschland global wettbewerbsfähiger zu machen.

Denn während eine Reihe von Unternehmen des deutschen Mittelstands eine führende Stellung auf dem Weltmarkt einnimmt, ist die Bedeutung junger deutscher Wachstumsunternehmen im Vergleich zu Ländern mit leistungsfähigen Wagniskapitalmärkten wie den USA oder Israel bislang verschwindend gering.

Daher sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen an Startups in Deutschland attraktiver gestaltet werden, um die Finanzierungslücke in der Gründungsphase der Unternehmungen zu schließen und so deren Wachstum zu beschleunigen.

Hierzu wurde im Mai 2013 das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ ins Leben gerufen.
Nomen est omen und so wird potentiellen Investoren ein finanzieller Anreiz geschaffen, indem die Beteiligung an jungen Unternehmungen unter bestimmten Voraussetzungen durch Erstattung von 20% der Anschaffungskosten bezuschusst wird.

Um die Chancen Finanzmittel einzusammeln zu steigern, können förderfähige Unternehmen eine Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, die dann zusammen mit einem abrufbaren Förderfähigkeitslogo und Informationen über den Zuschuss für die Akquisition von Investoren eingesetzt werden kann.

Als Investoren kommen volljährige natürliche Personen sowie bestimmte Beteiligungs-GmbHs in Frage. Die Startups selbst müssen unter anderem jünger als zehn Jahre und innovativ im Sinne der Förderrichtlinie sein sowie gewisse Größenvorgaben erfüllen.

Die Beteiligung muss mindestens 10.000 Euro betragen und darf weder fremdfinanziert sein noch innerhalb von drei Jahren seit Erwerb veräußert werden. Pro Jahr sind Investitionen bis zu 250.000 Euro je Investor zuschussfähig. Die Obergrenze soll 2016 verdoppelt werden.

Der durch den Investor vereinnahmte Zuschuss ist steuerfrei. Für 2016 ist ein massiver Ausbau der Förderung geplant, wonach die Steuer auf den Gewinn aus Beteiligungsveräußerungen erstattet und ein etwaiger Veräußerungsverlust durch einen weiteren Zuschuss nivelliert werden sollen.

 

Veröffentlicht im Tageblatt, 25.11.2015

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