Wirtschaftsprüfer*in
Wirtschaftsprüfer*innen führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, welche durch das Gesetz vorgeschrieben werden. Geprüft werden Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse von Unternehmen, welche die Vorgaben der Größenklassen erfüllen. Über die Vornahme und das Ergebnis der Prüfung werden Bestätigungsvermerke erteilt bzw. eingeschränkt erteilt oder gar versagt. Weiterhin führen Wirtschaftsprüfer*innen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen Due-Dilligence-Prüfungen durch.
Neben ihrer Funktion als Abschlussprüfer*innen werden Wirtschaftsprüfer*innen auch als Gutachter*innen oder Sachverständige im Rahmen einer Unternehmensbewertung tätig.
Ferner sind sie auch zur Rechts- und Steuerberatung in Angelegenheiten befugt, mit denen Wirtschaftsprüfer*innen beruflich befasst sind.
Die besondere Verantwortung der Wirtschaftsprüfer*innen setzt die Erfüllung dieser Berufspflichten voraus:
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Berufswürdiges Verhalten
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Eigenverantortlichkeit
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Gewissenhaftigkeit
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Unabhängigkeit
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Unbefangenheit
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Unparteilichkeit
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Verschwiegenheit
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