Sabine Münzel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Erben ist eine persönliche Sache. Eine sehr persönliche, denn die „vermögende Tante aus Übersee, von der man bisher nichts wusste und die einem ein kleines Vermögen vermacht hat“, gibt es tatsächlich eher selten. Und so sind es dann eben doch die uns am nächsten stehenden Familienangehörigen, die es abzusichern gilt, das Lebenswerk „Unternehmen“, das fortbestehen soll oder Sie befinden sich unerwartet in einer streitigen Erbauseinandersetzung.
Erfahrungsgemäß setzen sich die meisten Menschen eher ungern mit Themen wie dem eigenen Ableben, Nachlass oder der Unternehmensnachfolge auseinander und vielleicht gehören Sie ja auch zu denen, die keine nahestehenden Verwandten haben oder gar nichts vererben möchten. Dann verprassen Sie einfach Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten oder spenden es – es ist ja Ihr Geld. Wenn Sie jedoch für sich und Ihre Familie oder auch Ihr Unternehmen vorsorgen und späteren möglichen Streitereien entgegenwirken möchten (und die gibt es in einem Erbfall selbst in den zuvor friedlichsten und harmonischsten Familien), planen Sie rechtzeitig. In streitigen Fälllen brauchen Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten
„Nach mir die Sintflut“ oder Fürsorge über die eigene Lebensspanne hinaus? Schützen Sie Ihre Liebsten und lassen Sie sich rechtzeitig kompetent beraten.
Für Sie als Privatperson mögen sich in diesem Zusammenhang dann Fragen stellen wie:
Geben Sie diese und andere Fragen gern an unsere Fachanwälte für Erbrecht weiter und lassen sich sachlich, umfassend und kompetent beraten, damit Sie sich schnell wieder Ihrem Lebensalltag widmen können.
Da wir selbst Unternehmer sind, wissen wir: Die Planung der Unternehmensnachfolge ist eine strategische Herausforderung und von immenser Bedeutung. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit Fragen wie den folgenden auseinanderzusetzen:
Sprechen Sie unsere Experten gern auf diese und ähnliche Themen an. In einem eigens auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Kompetenzteam (Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht) erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Strategie.
Streit kommt in den besten Familien vor. Dieser Spruch ist so alt wie wahr. Gerade auch im Zusammenhang mit Erbschaftsfällen. Vielleicht haben Sie selbst diese Erfahrung gerade gemacht: Sie haben geerbt oder Sie wollen erben. Oder Sie haben eben nicht geerbt, sollten es aber. Oder Sie haben geerbt und wissen nicht, ob Sie das Erbe antreten sollen. Auch in diesen Fällen können Sie sich gern an unsere Fachanwälte für Erbrecht wenden. Sie beraten Sie gern und fachkundig und wenn erforderlich auch gemeinsam mit weiteren internen oder externen Rechtsanwälten und Steuerberatern fachübergreifend u.a. zu den Themen
Unsere Fachanwälte vertreten Sie darüber hinaus auch in außergerichtlichen Verfahren oder vor den Zivilgerichten, Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten.
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