Rechtsberatung —

Medienrecht

Wir beraten Sie im gesamten Medienrecht, damit mit Sie die Kontrolle über Ihr Bild in den Medien behalten.


Vielfalt des Medienrechts

Wir alle haben schon einmal ferngesehen, Radio gehört oder eine Zeitung, ein Magazin gelesen, in Papierform oder digital. Andere sind wiederum als Fotografen, Filmemacher, Redakteure, Verlagsmitarbeiter, Plattformbetreiber, also als Medienschaffende tätig. Oder sie gelten als Person des öffentlichen Lebens, wurden als Privatperson Mittelpunkt einer Veröffentlichung oder haben selbst etwas veröffentlicht – etwa im Internet, in den sozialen Netzwerken o.ä. Das so genannte Medienrecht spielt demnach in unser aller Leben eine Rolle.

Es ist so vielfältig wie anspruchsvoll – und ebenso wichtig.

Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht (Rundfunkrecht, Filmrecht, Presserecht, Recht der Telemedien und der Telekommunikation) und dem privaten Medienrecht (Persönlichkeitsrecht, Schutz des geistigen Eigentums etc.). Und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Informationsfreiheit, obgleich im Grundgesetz geregelt, sind hier zu berücksichtigen.

Kurzum: Wann immer Inhalte in Wort, Bild oder Ton vermittelt werden, sprechen wir vom Medienrecht.

Häufige Fragestellungen

Und hier können sich dem Laien wie dem Profi eine Vielzahl an Fragen stellen: Wann unterliegt ein Werk der Kunstfreiheit und wann verletzt es das Urheberrecht eines anderen? Wieviel darf ein Foto in einer Zeitung von mir zeigen – als Privatperson und als so genannte Person des öffentlichen Lebens? Wo sind die Grenzen? Wann wird mein Recht am eigenen Bild verletzt? Wann verletze ich als Fotograf das Recht eines anderen? Was ist erlaubt, was nicht? Darf ich im Internet schreiben, was ich möchte? Wann ist es Meinungsfreiheit und wann eine ehrverletzende Behauptung? Und wie weit darf Berichterstattung gehen und wann ist es eine unwahre Tatsachenbehauptung oder gar Verleumdung?

Unsere Leistungen

Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beraten Sie gern und unterstützen Sie unter anderem bei

  • der Verteidigung Ihrer (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte (unwahre Tatsachenbehauptungen, falsche Berichterstattung oder ehrverletzende und/oder rechtsverletzende Behauptungen in der Presse, in Bewertungsportalen, sozialen Netzwerken etc., Cybermobbing, Verletzung des Rechts am eigenen Bild etc.)
  • der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (außergerichtlich durch Erstellung einer Abmahnung und auch gerichtlich durch Einreichen einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage)
  • der Durchsetzung von Gegendarstellungen, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung
  • der Prüfung von Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung, einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung
  • der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
  • der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (bspw. durch Hinterlegung von Schutzschriften oder Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung)
  • Maßnahmen gegen Suchmaschinenbetreiber im Internet
  • der Durchsetzung von Ansprüchen bei so genanntem Identitätsdiebstahl im Internet
  • der Prüfung von Medieninhalten auf deren Zulässigkeit (Texte, Bilder, musikalische Werke)

Wichtig in diesem Zusammenhang:
Medienrechtliche Ansprüche sind oftmals eilbedürftig und ebenso zu behandeln, um bspw. eine einstweilige Verfügung durchsetzen oder auch abwehren zu können. Zögern Sie also nicht. Und seien Sie gewiss: Wir kämpfen für unsere Mandanten – schnell, wenn es möglich ist, aber auch ausdauernd über Jahre und bis zum Europäischen Gerichtshof, wenn es notwendig ist.


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Carina Tolle-Lehmann LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Dr. Hermann Lindhorst

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht

Lennart Schafmeister

Rechtsanwalt


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