T4P Akademie
Die Zusammenarbeit mit der T4P Akademie ermöglicht angehenden Steuerberater*innen studienbegleitende Praktika bei uns zu absolvieren und so unser Unternehmen kennenzulernen. So kann die theoretisch erlernte Grundlage mit praktischer Erfahrung direkt aus dem Unternehmen veranschaulicht werden. Durch die Zusammenarbeit können erste Eindrücke im realen Berufsleben gesammelt werden. Es werden ebenfalls Fortbildungsprogramme angeboten, wodurch Studierende ihre Ausbildung um eine Fortbildung im Steuerrecht ergänzen können.

Duales Studium
FH Westküste
Bei der FH Westküste erwartet die Studierenden im Gegensatz zu einem klassischen dualen Studium das „Triale Modell“. Dieses Modell besteht aus einer Kooperation zwischen dem Ausbildungsbetrieb, der Hochschule und der Berufsschule. Hierbei werden eine zweijährige Berufsausbildung mit einem anschließenden Fachhochschulstudium kombiniert.
Die Ausbildung wird auf 2 Jahre verkürzt und anschließend erfolgt noch das Studium in weiteren 2 Jahren. So werden die 6 Jahre, welche normalerweise für diesen Ausbildungsweg gebraucht werden, auf insgesamt 4 Jahre reduziert. Neben der Ausbildung haben die Auszubildenden die theoretische Erfahrung des Berufs gleich neben der praktischen und können so ihr erlerntes Wissen sofort anwenden.
University of Applied Science
Der duale Studiengang BWL & Steuern verbindet die praktischen Kenntnisse im Ausbildungsbetrieb mit den Karriereperspektiven eines Studiums. In nur vier Jahren schließen die Studierenden diese Ausbildung ab und können den Beruf des Steuerfachangestellten ausüben sowie einen Hochschulabschluss vorweisen.
Das besondere an der UE HH ist die individuelle Förderung in kleinen Lerngruppen. So können die Dozenten*innen sich auf die einzelnen Studierenden konzentrieren und ihr Fragen präzise beantworten. Durch ihre eigene Praxiserfahrung können die Dozierenden die Ansätze des Berufsalltages wiedergeben und erklären. Das Studium umfasst 8 Semester und wird auf Deutsch absolviert.

Zertifizierte Weiterbildung
Fachkraft für Lohn- und Gehalt
Steuerfachangestellte und weitere Beschäftigte einer Steuerberatungskanzlei können durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt besondere Kenntnisse vorweisen. Die Prüfung dient dabei dem Nachweis der erworbenen Fertigkeiten während der beruflichen Fortbildung. Hierbei ist es wichtig, dass die bereits in der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Kenntnisse im Bereich „Lohn und Gehalt“ durch berufliche Erfahrungen erheblich erweitert wurden. Es werden Prüfungsfragen zu den Oberthemen Steuerrecht, Sozialversicherungsbeitragsrecht, Grundzüge des Arbeitsrechts und Rechtsübergreifende Themen gestellt.
Für eine besonders gute Vorbereitung kann auch ein Vorbereitungskurs beim Steuerberaterverband besucht werden. Durch die Ablegung der Prüfung wird ein Nachweis für eine Spezialisierung geliefert. Auch können sich Steuerfachangestellte auf ihrem Weg zum Steuerberater weiterqualifizieren.
Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse
Die Fortbildung Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse (kurz: FAIT) ist neu und wird ab März 2022 angeboten. Fachassistenten besitzen den notwendigen Überblick, wenn es um die Schnittstellen zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung geht. Sie koordinieren die damit verbundenen digitalen Geschäftsprozesse und Arbeitsabläufe. Das Ziel hinter der Fortbildung besteht darin, dass Kanzleimitarbeiter*in ihre Steuerberater*in bei der Organisation und Umsetzung ihrer Digitalisierung unterstützen. In erster Linie lehrt die Fortbildung neue Kenntnisse über die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Büchern, Unterlagen und Aufzeichnungen. Dabei bildet die ausschlaggebende Grundlage das vertiefte Verständnis von Abgaben- und Verfahrensrecht.
Für die abschließende Prüfung der Fortbildung muss ein schriftlicher und ein mündlicher Teil absolviert werden. Das Erlernte aus den Kursen wird abgefragt, welches sich in folgende Themen unterteilt: Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse, Automatisierung, digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei und im Mandatsverhältnis sowie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden.
Fachberaterfortbildung: eine Spezialisierung für den Steuerberater
Das Berufsbild des Steuerberaters ist im Wandel. Die Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen steigen im Wirtschaftsleben stetig an. In der Folge ist auch die Erwartungshaltung der Mandanten an den steuerlichen Berater gestiegen. Neben der klassischen Steuerberatung gewinnt eine betriebswirtschaftliche Beratung zunehmend an Bedeutung. Das erforderliche Wissen wird z. B. im Rahmen der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterverband e.V. vermittelt. Voraussetzung für die Zulassung zum/zur Fachberater*in ist neben der bestandenen Fachberaterprüfung eine dreijährige Berufserfahrung als Steuerberater*in sowie einen Nachweis von praktischen Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Exemplarisch werden nachfolgend zwei Fachberaterrichtungen kurz skizziert.
Fachberater*in für Controlling und Finanzen (DStV e.V.)
Der Berufstitel Fachassistent Rechnungswesen und Controlling ist recht neu und seit 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei der Steuerberaterkammer zu erlangen. Durch die zunehmende Digitalisierung und Nachfrage an betriebswirtschaftlicher Beratung, sind Steuerberater*innen dabei auf ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Diese spezialisierten Fachkräfte kennen sich in den Bereichen des Controllings, der Jahresabschlussanalyse, in verschiedenen wirtschaftlichen Fachbereichen und den allgemeinen Beratungsvorgängen aus. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem externen sowie internen Rechnungswesen.
In der Fachberaterausbildung werden Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Geschäftsplanung sowie der Existenzgründung vermittelt. Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Kosten- und Krisenmanagement. Die Fachberaterausbildung ermöglicht zudem die Mandanten bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungen noch besser zu begleiten, auch in Krisenzeiten.
Um diesen neuen Berufstitel zu erlangen muss bei der Steuerberaterkammer eine Prüfung abgelegt werden. Diese Prüfung beschäftigt sich mit Themen wie Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Informationsvermittlung, Jahresabschlussanalyse und Grundlagen der Datenschutzbestimmung. Für eine optimale Vorbereitung kann ein vorangestellter Kurs besucht werden.
Fachberater*in für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
Der finanzielle Status quo ist nicht unbedingt von Dauer. Der/Die Fachberater*in für Vermögens- und Finanzplanung hat viele Schnittmenge zum/zur Fachberater*in für Controlling und Finanzwirtschaft. Er/Sie verbindet die Unternehmensebene mit der Privatsphäre. Dies umfasst zum Beispiel sowohl die Finanzierung betrieblicher Maßnahmen als auch die private Vermögens- und Vorsorgeplanung.
Neben vertieften Kenntnissen unterschiedlicher Anlagealternativen, die eine wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beurteilung ermöglichen, werden die Grundlagen der Vermögensplanung gelehrt. Zur Vermögensplanung gehört für Unternehmer*innen auch Kenntnis über den Wert des eigenen Unternehmens zu haben. Daher gehören zu den Lehrinhalten auch das Thema Unternehmensbewertung.

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