UnternehmensnachfolgeKI Bild

Leistung

Unternehmensnachfolge

Eine Übergabe hat drei Seiten: das Unternehmen, die Familie und das Finanzamt. Wir stimmen sie aufeinander ab, solange alle drei noch Spielraum haben.

Übergabe an die nächste Generation, an Mitarbeitende oder an Käufer.

Eine Unternehmensnachfolge sollte gut vorbereitet und strukturiert sein. Wer rechtzeitig beginnt, hat entsprechende Gestaltungsspielräume: Steuerliche Verschonungsregelungen brauchen Vorlauf, Nachfolger brauchen Einarbeitung, und ein Unternehmen, welches ohne den Inhaber nicht funktioniert, ist schwer übertragbar.

Wer spät beginnt, hat weniger Optionen. Dann geht es häufig nicht mehr um Optimierung, sondern vor allem darum, die Steuerlast zu begrenzen und den Betrieb zusammenzuhalten.

Wir begleiten die Übergabe von der Bewertung über die vertragliche Gestaltung bis zur steuerlichen Umsetzung. Fachleute für Recht, Steuern und Bewertung arbeiten dafür bei uns in einem Kompetenzteam zusammen.

Was wir für Sie tun

  • Bestandsaufnahme: Bewertung, Struktur und Abhängigkeit vom Inhaber
  • Familieninterne Übergabe, Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
  • Verschonungsregelungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Verkauf an Dritte: Vorbereitung, Verhandlung, Kaufvertrag
  • Management-Buy-out und Übergabe an Mitarbeitende
  • Anpassung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag
  • Absicherung der übergebenden Generation
  • Begleitung der Übergabephase
  • Stiftungslösungen

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Nachfolge am häufigsten stellen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit der Nachfolgeplanung zu beginnen?

Fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt. Steuerliche Gestaltungen entfalten ihre Wirkung erst nach Fristen, und Nachfolger brauchen Zeit, um hineinzuwachsen.

Was kostet die Übergabe steuerlich?

Das hängt von Rechtsform, Vermögensstruktur und der Anwendbarkeit der Verschonungsregelungen ab. Die Bandbreite reicht vom weitgehend steuerfreien Übergang bis zu einer erheblichen Belastung.

Was ist, wenn niemand aus der Familie übernehmen will?

Dann sind häufig Verkauf, Management-Buy-out oder eine Stiftungslösung die Alternativen. Jede Lösung hat eigene steuerliche und rechtliche Folgen. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen, welche individuelle Lösung für Sie und Ihre Zwecke passend ist.

Wie wird der Wert bestimmt?

Für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke erfolgt die Bewertung in der Regel nach dem Bewertungsgesetz. Daneben kann eine Bewertung nach IDW S 1 sinnvoll sein, etwa um einen niedrigeren Unternehmenswert nachzuweisen.

Muss ich Testament und Gesellschaftsvertrag anpassen?

In den meisten Fällen ja. Widersprechen sich Testament und Gesellschaftsvertrag, gehen die Regelungen im Gesellschaftsvertrag vor. Dies führt oft zu einem Ergebnis, das so nicht gewollt war. Mehr dazu auf unserer Seite Erbrecht.

Noch weitere Fragen?

Sie denken über eine Übergabe nach oder wollen einen bestehenden Plan prüfen lassen? Sprechen Sie uns an.

Kontakt aufnehmen
unternehmensnachfolge

Kontakt

Wir sind für Sie da.

Sie denken über eine Übergabe nach oder wollen einen bestehenden Plan prüfen lassen? Sprechen Sie uns an.