Erbschaft- und Schenkungsteuer
Freibeträge nutzen, bevor der Erbfall eintritt.

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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Vermögen entsteht über Jahrzehnte und kann sich in entscheidenden Monaten nachhaltig verändern. Wir begleiten Sie langfristig, vorausschauend und über Generationen hinweg.
Für Privatpersonen sind wir im Erbrecht, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Familienrecht, in Immobilienangelegenheiten und bei den privaten Steuern da.
Viele dieser Fragen hängen oft zusammen: Trennung, Scheidung oder die Gestaltung familiärer Beziehungen können Auswirkungen auf Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Unterhalt und die spätere Nachfolge haben. Ebenso kann ein Testament zugleich über Steuern entscheiden und, wenn ein Unternehmen dazugehört, dessen Zukunft maßgeblich beeinflussen.
Solche Fragen lassen sich nicht isoliert in einem Fachgebiet beantworten. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung umfasst die Unternehmensbewertung, die steuerliche Gestaltung, gesellschaftsrechtliche Regelungen, familienrechtliche Vereinbarungen und das Testament. Diese Aspekte sollten im Idealfall sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
Ein ganzheitliches Konzept
Freibeträge nutzen, bevor der Erbfall eintritt.
Testament und Erbvertrag, abgestimmt mit Steuer und Unternehmen.
Übertragung zu Lebzeiten und Planung über Generationen.

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