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Leistung

Erbrecht

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Erbfolge, persönlich und unternehmerisch, und stehen Ihnen natürlich auch in streitigen Erbauseinandersetzungen bei.

Erbfall als Ernstfall

Erben ist eine persönliche Sache. Eine sehr persönliche, denn die „vermögende Tante aus Übersee, von der man bisher nichts wusste und die einem ein kleines Vermögen vermacht hat“, gibt es tatsächlich eher selten. Und so sind es dann doch die uns am nächsten stehenden Familienangehörigen, die es abzusichern gilt, das Lebenswerk „Unternehmen“, das fortbestehen soll oder die streitige Erbauseinandersetzung, in der man sich durchsetzen muss.

Erfahrungsgemäß setzen sich die meisten Menschen eher ungern mit Themen wie dem eigenen Ableben, Nachlass oder der Unternehmensnachfolge auseinander und vielleicht gehören Sie ja auch zu denen, die keine nahestehenden Verwandten haben oder gar nichts vererben möchten. Dann genießen Sie einfach Ihr Vermögen noch vollständig zu Lebzeiten oder spenden es – es ist ja Ihr Geld. Wenn Sie jedoch für sich und Ihre Familie oder auch Ihr Unternehmen vorsorgen und späteren möglichen Streitereien entgegenwirken möchten (und die gibt es in einem Erbfall selbst in den friedlichsten und harmonischsten Familien), planen Sie rechtzeitig. Insbesondere bei streitigen Fällen brauchen Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Unser Anwaltsteam im Fachbereich Erbrecht berät Privatpersonen und Unternehmen in der Metropolregion Hamburg und bundesweit und steht Ihnen in allen Streitfällen rund um das Erbrecht bei. Dabei arbeitet es fachübergreifend mit weiteren internen oder externen Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.

Was wir für Sie tun

Streit kommt in den besten Familien vor. Dieser Spruch ist so alt wie wahr. Gerade auch im Zusammenhang mit Erbschaften. Vielleicht haben Sie selbst diese Erfahrung gerade gemacht: Sie haben geerbt. Oder Sie haben eben nicht geerbt, obwohl Sie es sollten. Oder Sie haben geerbt und wissen nicht, ob Sie das Erbe antreten sollen. Auch in diesen Fällen beraten wir Sie gern, unter anderem zu diesen Themen:

  • Testamentsauslegung und Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil / Pflichtteilergänzung im Falle der Enterbung
  • Auseinandersetzung und Verwaltung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • Streitige Auseinandersetzungen vor dem Nachlassgericht oder dem Zivilgericht
  • Erbscheinsverfahren, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Schenkungen und Rückforderung von Schenkungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Vermächtnisse und Auflagen

Unser Anwaltsteam im Fachbereich Erbrecht vertritt Sie kompetent in allen außergerichtlichen Verfahren oder vor den Zivilgerichten und Nachlassgerichten.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Unsere Empfehlung für Unternehmer

„Nach mir die Sintflut“ oder Fürsorge über den eigenen Tod hinaus? Schützen Sie Ihre Liebsten und lassen Sie sich rechtzeitig kompetent beraten.

Ich habe geerbt und weiß nicht, ob ich das Erbe antreten soll. Beraten Sie mich dazu?

Ja. Auch in diesem Fall können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie zur Annahme und Ausschlagung von Erbschaften und allen damit verbundenen Chancen und Risiken.

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft und wir sind uns uneinig. Was können Sie für mich tun?

Wir beraten Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft bei der Auseinandersetzung und Verwaltung und stehen Ihnen natürlich auch bei, wenn es zu einer streitigen Erbauseinandersetzung kommt.

Vertreten Sie mich auch vor Gericht?

Ja. Wir vertreten Sie nicht nur in außergerichtlichen Verfahren, sondern auch in allen gerichtlichen Verfahren, insbesondere vor den Zivilgerichten und Nachlassgerichten.

Ich möchte meine Erbfolge regeln und mich und meine Angehörigen für den Fall der Fälle absichern. Was muss ich beachten?

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, dass Sie geregelte Verhältnisse schaffen und Ihren Angehörigen viel Aufwand und Probleme ersparen wollen, werden Sie sich mit den folgenden Fragen beschäftigen müssen:

• Wann ist es ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen?

Geben Sie diese und andere Fragen gern an unser Anwaltsteam im Fachbereich Erbrecht weiter und lassen Sie sich sachlich, umfassend und kompetent beraten, damit Sie sich schnell wieder Ihrem angenehmeren Lebensalltag widmen können. Da wir selbst Unternehmer sind, wissen wir: Die Absicherung des eigenen Unternehmens und die Planung der Unternehmensnachfolge ist eine strategische Herausforderung und von immenser Bedeutung. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit den folgenden Fragen zu beschäftigen:

• Ist eine Änderung der Gesellschaftsform ratsam? Welche Folgen hätte dies?

In einem eigens auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Kompetenzteam (Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht) erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Strategie. Mehr dazu auf unserer Seite Unternehmensnachfolge.

Noch weitere Fragen?

Sprechen Sie unsere Experten gern auf diese und ähnliche Themen an. Sie finden uns an drei Standorten in der Metropolregion Hamburg.

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Wir sind für Sie da.

Sprechen Sie unsere Experten gern auf diese und ähnliche Themen an. Sie finden uns an drei Standorten in der Metropolregion Hamburg.