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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Das Gesellschaftsrecht regelt, wie Unternehmen gegründet, organisiert und geführt werden – und welche Rechte und Pflichten Gesellschafterinnen, Gesellschafter und Geschäftsführungen haben. Gute gesellschaftsrechtliche Beratung schafft klare Verhältnisse, hilft Konflikten vorzubeugen und unterstützt dabei, wichtige Entscheidungen rechtssicher umzusetzen.
Unsere auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie mit jahrelanger Erfahrung in Harburg und Umgebung. Das Gesellschaftsrecht umfasst die rechtlichen Regeln für unterschiedliche Unternehmensformen und deren Beteiligte. Es betrifft sowohl die Gründung als auch die laufende Organisation und wichtige Veränderungen eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation. Eine zentrale Rolle spielen dabei Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und die Zuständigkeiten der Geschäftsführung.
Schon bei der Gründung stellen sich grundlegende Fragen: Welche Rechtsform passt zum Vorhaben? Wie sollen Beteiligungen, Stimmrechte und Entscheidungswege geregelt werden? Und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen die Beteiligten?
Wir setzen Ihre Wünsche gemeinsam mit Ihnen um: von der Existenzgründung über den Unternehmenskaufvertrag bis zur Umwandlung, Sanierung oder Liquidation. Weil gesellschaftsrechtliche Entscheidungen fast immer steuerliche Folgen haben, arbeiten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei uns im selben Haus zusammen.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden gesellschaftsrechtlichen Themen:
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Gesellschaftsrecht am häufigsten stellen.
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn sich der Gesellschafterkreis ändert, eine Umwandlung geplant ist oder Anteile übertragen werden sollen. Auch wenn sich die Zusammenarbeit oder die Rahmenbedingungen verändert haben, kann eine Überprüfung Klarheit schaffen. Wir prüfen den bestehenden Vertrag und zeigen auf, ob und wie Anpassungen sinnvoll umgesetzt werden können.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag, ihre Wirksamkeit und die Umstände des Ausscheidens. Fehlt eine wirksame Regelung, können gesetzliche Vorgaben und die konkrete Situation entscheidend sein. Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und beziehen bei Bedarf unsere Wirtschaftsprüfer in die Bewertung des Anteils ein.
Zuerst prüfen wir, welche Rechte Ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz zustehen. Darauf aufbauend entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie – etwa für eine außergerichtliche Einigung. Ist eine Einigung nicht möglich oder sind gerichtliche Schritte erforderlich, begleiten und vertreten wir Sie auch im Verfahren.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruftermin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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