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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir wollen mehr als Schadensbegrenzung. Eine Vielzahl von sich abzeichnenden Problematiken lassen sich bereits durch rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln umgehen.
Durchschnittlich arbeiten wir 39,1 Lebensjahre¹, wobei das nicht heißt, dass wir – wie früher – auch immer bei der Arbeit sind. Bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt einen Wandel erlebt. Home-Office, flexible Arbeitszeiten und eine ausgeglichene Work-Life-Balance sind nur einige Punkte, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber seitdem belasten können. Entsprechend wächst das Bedürfnis – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite – nach klaren Regeln und Absprachen im Arbeitsverhältnis.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht am Standort Hamburg-Harburg beraten und vertreten Sie bundesweit vollumfänglich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Aufgrund unserer weitreichenden arbeits- und dienstrechtlichen Expertise versetzen wir unsere Mandanten stets in eine souveräne Ausgangslage.
Für die einen ist die Arbeit ihre Berufung oder gar die Erfüllung ihrer beruflichen Träume, für andere einfach die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Doch was ist, wenn es einmal nicht mehr passt, eine neue Herausforderung in einem anderen Unternehmen lockt, eine Abmahnung oder gar Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Betriebsübergang ansteht? Wichtig ist, dass Sie kurzfristig einen schnellen, aber umfassenden Überblick über Ihre rechtliche Situation im Arbeitsverhältnis erhalten, denn die gesetzlichen Fristen sind im Arbeitsrecht oftmals kurz. Häufig enthält ein Arbeitsvertrag zudem zusätzlich einschränkende Ausschlussfristen.
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist generell arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Neben einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften wird die Frage, was arbeitsrechtlich zulässig ist und wie ein Arbeitsverhältnis in sinnvoller Weise gestaltet werden sollte, durch eine Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Entscheidungen bestimmt. Die sich ständig im Wandel befindende arbeitsrechtliche Rechtsprechung ist auch bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Aufsichtsbehörden zu beachten.
Als Vorstand, Geschäftsführer oder leitender Angestellter eines Unternehmens befinden Sie sich immer in einer besonderen arbeitsrechtlichen Situation. Häufig gelten arbeitsrechtliche Regelungen für Sie nicht oder nur eingeschränkt. Entsprechend ist ein optimal gestalteter Arbeitsvertrag für Sie von überragender Bedeutung.
¹ Quelle: Eurostat
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten im Arbeitsrecht am häufigsten stellen.
Wer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen will, muss innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Manchmal ist jedoch auch sofortiges Handeln erforderlich, wenn z.B. die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern einem Vertreter unterschrieben worden ist. Wichtig ist deshalb, dass Sie kurzfristig einen schnellen, aber umfassenden Überblick über Ihre rechtliche Situation im Arbeitsverhältnis erhalten. Melden Sie sich am besten, sobald das Schreiben bei Ihnen ankommt.
Nein, im Arbeitsrecht ist gesetzlich eine strenge Schriftform vorgesehen. Das bedeutet, dass die Kündigung dem Empfänger zwingend im Original unterschrieben zugehen muss. Die Nichteinhaltung dieser Form führt automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Grundsätzlich ja. Obwohl Sie kein Arbeitnehmer sind, gelten Sie in den meisten Fällen als abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Nur wenn Sie gleichzeitig auch Gesellschafter mit einem bestimmten Einfluss sind, können Sie als selbständig gelten. Sollten in dieser Hinsicht Zweifel bestehen, gilt es, dies durch eine frühzeitige Prüfung zu klären, um spätere Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung zu vermeiden.
Darauf gibt es keine klare Antwort. Vielmehr hängt die erforderliche Anzahl von vielen Faktoren im Einzelfall ab, wie z.B. der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Schwere der jeweiligen Pflichtverletzung. So kann zum Ausspruch einer Kündigung bei entsprechend schwerer Pflichtverletzung gar keine Abmahnung erforderlich sein oder auch mehrere. Es bedarf daher stets einer Prüfung im Einzelfall, um hier richtig vorzugehen.
In den meisten Fällen besteht überhaupt kein Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr ist diese das Ergebnis einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Wirksamkeit der Kündigung, aber auch vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Wir begleiten Sie und entwickeln eine entsprechende Verhandlungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an unter +49 40 697989-0.

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