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Leistung

Immobilien- und Baurecht

Wir unterstützen Sie von Anfang an bis zur Fertigstellung, damit Sie optimal Ihr Projekt verwirklichen können.

Vom Erwerb des Grundstücks bis zur Realisierung Ihres Projekts.

Wann immer Sie mit dem Thema Immobilie in Berührung kommen, stehen Sie vor der Frage „Wie mache ich es richtig?“. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist eine fundierte Rechtsberatung von großer Bedeutung. Getreu dem Motto „besser Vorsicht als Nachsicht“ stehen Ihnen unsere Experten rund um das Thema „Immobilienrecht“ unterstützend zur Seite. Angefangen bei dem Erwerb eines Grundstücks über die Entwicklung des Projekts bis hin zu dessen Realisierung begleiten wir Sie in sämtlichen Fragen der Vertragsverhandlung, -gestaltung und -abwicklung.

Ob Generalunternehmer, Investor, Nachunternehmer, Architekt oder auch privater Bauherr: Bei uns beraten Sie Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Steuerrecht. Wo es das Vorhaben erfordert, arbeiten sie zusammen, damit sämtliche Aspekte rund um das Thema „Immobilie“ betreut werden.

Bei der Gestaltung aller gängigen Formen von Verträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Bauwerks, wie Grundstückskauf-, Bauträger-, Nachunternehmer-, Architekten-, Ingenieur- und GMP-Verträgen, begleiten wir Sie gerne. Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Individualvereinbarungen: Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Ihren Vertrag unter Berücksichtigung sämtlicher Besonderheiten Ihres Projekts.

Aber auch nach der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens oder wenn Sie bereits Eigentümer einer Bestandsimmobilie sind, stehen wir Ihnen mit unserem Team aus Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der weiteren Betreuung Ihrer Immobilie zur Seite. Bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbe- oder Wohnraummietverträgen sowie von Teilungserklärungen verfügen unsere Spezialisten über jahrelange Erfahrung und entwickeln so mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Für eine umfassende interdisziplinäre Beratung stehen Ihnen darüber hinaus bei Bedarf auch unsere Fachanwälte für Gesellschafts- und Erbrecht zur Seite, um allen Aspekten der Immobilien- und Bauwirtschaft Rechnung tragen zu können. Ob kurzfristige Einzelfragen oder die laufende rechtliche Begleitung Ihres Projekts – wir stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Unsere Beratungsfelder

Baufinanzierung

Eine gute Beratung zu Fragen der Bau- und Bauträgerfinanzierung setzt umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Immobilien- und Baurecht voraus. Sie profitieren davon, dass unsere Spezialisten für Baufinanzierung nicht nur über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch im Immobilienrecht und Baurecht verfügen.

Grundstückskauf

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Immobilienrechts. Die Überprüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen für Objekte jeglicher Art und Größe zählt hierbei ebenso zu unserem Tagesgeschäft wie auch die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem solchen Kaufvertrag. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht setzen wir uns für Ihr Recht ein.

Projektentwicklung

Wir begleiten Projektentwicklungen von der Grundstücksakquisition bis zur Veräußerung der fertiggestellten Einheiten. Dabei beraten wir unter anderem zu Due-Diligence-Prüfungen, Grundstücksankäufen, Baurechtschaffungen, Projektstrukturierungen sowie zu Bauträger- und Generalunternehmerverträgen.

Öffentliches Baurecht

Bei der Realisierung von Vorhaben aller Art sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht zu beachten. Spannungsfelder entstehen hier etwa im Zusammenhang mit der Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen oder im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen. Für Bauherren und Investoren ist daher eine fundierte Beratung essentiell für die Realisierung ihrer Vorhaben. Wir beraten hierzu umfassend. Die Verhandlung mit Behörden ist ebenso selbstverständlich wie die Beratung in Planfeststellungsverfahren, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Hinblick auf die Baugenehmigung oder die Überprüfung von Bebauungsplänen im Normenkontrollverfahren.

Bauträgervertrag

Mit dem Bauträgervertrag erwirbt der Erwerber eine noch nicht fertiggestellte Immobilie. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Risiken für alle Beteiligten unterliegt dieser Vertragstyp besonderen gesetzlichen Anforderungen.

Neben den Schutzmechanismen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind heute insbesondere die Regelungen des Bauträgervertragsrechts in den §§ 650u ff. BGB zu beachten. Fehler bei der Vertragsgestaltung, der Abwicklung des Vertrags oder der Absicherung von Erwerbergeldern können erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen und zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wir beraten und vertreten Erwerber, Bauträger, Investoren und finanzierende Kreditinstitute in sämtlichen Fragen des Bauträgerrechts. Dies umfasst insbesondere:

  • die Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen,
  • Fragen der Fälligkeit von Erwerberraten,
  • die Absicherung von Erwerbergeldern nach den Vorschriften der MaBV,
  • Streitigkeiten über Sicherungsvorkehrungen nach §§ 2 ff. MaBV,
  • die Inanspruchnahme von Bürgschaften nach § 7 MaBV,
  • die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Fertigstellungs-, Gewährleistungs- und sonstigen Sicherheiten,
  • Sonderwünsche und Nachträge während der Bauausführung,
  • Abnahmen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum,
  • Mängel- und Gewährleistungsansprüche von Erwerbern und Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Schadensersatzansprüche wegen Bauzeitverzögerungen, Baumängeln oder Pflichtverletzungen der Projektbeteiligten.

Wir begleiten unsere Mandanten von der Vertragsverhandlung über die Bauphase bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach Fertigstellung des Vorhabens. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir sowohl Erwerber als auch Bauträger und kennen die Interessen und rechtlichen Herausforderungen beider Seiten.

Bauzeitverzögerung und Baubehinderung

Gerade bei der Verwirklichung eines Bauprojekts ist Zeit ein erheblicher Streit- und Kostenfaktor. Verzögert sich der Bauablauf, resultieren hieraus schnell finanzielle Forderungen in Dimensionen, die existenzbedrohend werden und die Realisierung des Gesamtprojekts gefährden können. Wir beraten im Hinblick auf die hier entstehenden Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Geltendmachung bzw. Abwehr, wobei Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht zurückgreifen können.

Nachträge

Sobald sich an der ursprünglich vereinbarten Leistung etwas ändert, entstehen oft Konflikte darüber, ob dies Folgen auf der Vergütungsseite des Auftragnehmers nach sich zieht. Unsere Experten verfügen auch über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage des Nachtragspotenzials bei Globalpauschal-, Detailpauschal- sowie Einheitspreisverträgen. Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit der Prüfung und dem Management von Nachträgen.

Mängelrechte und Gewährleistung

Nicht jede Immobilie oder jeder Neubau entspricht immer vollständig den Erwartungen. Weicht die Immobilie nach dem Kauf oder noch während der Bauausführung vom vereinbarten oder erwarteten Zustand ab, stellt sich die Frage nach dem Vorliegen von Mängeln. Gerade in diesem Bereich kommt es oft zu umfangreichen und langwierigen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Hier ist es entscheidend, zur richtigen Zeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um einem Rechtsverlust vorzubeugen. Ob bei der Beratung des Bauunternehmers zur Vermeidung von Erstattungsansprüchen des Erwerbers oder bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen: Unser Immobilien- und Baurechtsteam steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung in Gewährleistungsfragen aus Sicht beider Vertragsparteien zur Seite. Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen zählen wir von Beginn an zu unserer Kernkompetenz.

Architekten- und Ingenieurrecht

Bei der Baubegleitung spielt auch der planerische Aspekt eine große Rolle. Unser Team aus Spezialisten unterstützt Sie auch bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, wobei in Ihrem Interesse unser besonderes Augenmerk auf dem gesamten Architekten- und Ingenieurhonorarrecht liegt. Auch die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen zählt aufgrund langjähriger Erfahrung zu unserer Expertise.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht hat durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) grundlegende Veränderungen erfahren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist seither vollrechtsfähig und somit als eigenständige Rechtspersönlichkeit Trägerin zahlreicher gemeinschaftsbezogener Rechte und Pflichten. Auch die WEG-Verwaltung wurde mit erweiterten Rechten und Pflichten ausgestattet. Nicht zuletzt seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes stehen sowohl die WEG als auch der WEG-Verwalter vor neuen Herausforderungen bei Beschlussfassungen und Haftung.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter, Beiräte sowie einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des WEG-Rechts. Dies betrifft insbesondere:

  • Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsverfahren,
  • bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen,
  • energetische Sanierungen,
  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität,
  • Gewährleistungsansprüche der Gemeinschaft gegenüber Bauträgern und Bauunternehmen,
  • Verwalterhaftung,
  • Hausgeld- und Vorschussforderungen,
  • Gestaltung und Auslegung von Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen.

Aufgrund langjähriger Prozesserfahrung vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Da für die einzelnen Instanzen keine gesonderten Zulassungserfordernisse mehr bestehen, können wir Sie umfassend vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten.

ESG, Nachhaltigkeit und Energie

Die regulatorischen Anforderungen an Immobilien entwickeln sich stetig weiter. Energetische Sanierungspflichten, Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Fragen der Dekarbonisierung gewinnen für Eigentümer, Projektentwickler und Investoren zunehmend an Bedeutung.

Wir beraten insbesondere zu:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG),
  • energetischen Modernisierungen,
  • Photovoltaikanlagen,
  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität,
  • Wärmepumpen- und Fernwärmeprojekten,
  • Umsetzung von ESG-Strategien im Immobilienbestand,
  • Miet- und WEG-rechtlichen Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen.

Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts auch prozessual zur Seite. Nicht immer muss jedoch ein Richter entscheiden. Teilweise stellen Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren für die Beteiligten eine Möglichkeit dar, Spannungsverhältnisse wesentlich schneller als auf dem regulären Zivilrechtsweg zu lösen. Auch im Bereich von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren beraten und vertreten wir daher Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Kommen die Beteiligten hierbei nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, scheuen wir mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung selbstverständlich nachfolgend nicht die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Immobilien- und Baurecht

Antworten auf Fragen, die uns Mandanten zum Immobilien- und Baurecht häufig stellen.

Wie gehen Sie mit Nachträgen bei Pauschal- und Einheitspreisverträgen um?

Sobald sich an der ursprünglich vereinbarten Leistung etwas ändert, entstehen oft Konflikte darüber, ob dies Folgen auf der Vergütungsseite des Auftragnehmers nach sich zieht. Wir prüfen dann, welchen Raum der Vertrag für Nachtragsforderungen lässt, ob der Nachtrag begründet erscheint und welche Durchsetzungs- oder Abwehrmöglichkeiten bestehen. Wir versuchen sodann, mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Abwehr oder Durchsetzung der Nachtragsforderungen zu entwickeln.

Unterstützen Sie auch gegenüber Behörden, etwa bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen?

Ja. Die Verhandlung mit Behörden ist ebenso selbstverständlich wie die Beratung in Planfeststellungsverfahren, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Hinblick auf die Baugenehmigung oder die Überprüfung von Bebauungsplänen im Normenkontrollverfahren.

Noch weitere Fragen?

Sie möchten Ihr Bauvorhaben oder Ihre Immobilie persönlich besprechen? Wir sind für Sie da.

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