
Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Beratung im Wohnungseigentumsrecht für Eigentümer, WEGs, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen – von der Teilungserklärung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Besteht ein Gebäude aus mehreren rechtlich abgeschlossenen Wohnungen, die unterschiedlichen Eigentümern „gehören“, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentum bringt besondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Interessen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Fragen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder Streitigkeiten über Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen können Entscheidungen erschweren und zu langfristigen Konflikten führen.
Sind Sie bereits Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen Sie ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen, unterstützen wir Sie gerne.
SKNvonGEYSO berät Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen in allen wichtigen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Unser Ziel ist es, rechtliche Zusammenhänge verständlich zu machen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Grundlage für eine nachvollziehbare und ordnungsmäßige Verwaltung zu schaffen.
Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer und Hausverwaltungen am häufigsten stellen.
Ob und wie gegen einen Beschluss vorgegangen werden kann, hängt unter anderem vom Inhalt des Beschlusses, dem Abstimmungsverfahren und den maßgeblichen Fristen ab. Lassen Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig prüfen, da für gerichtliche Schritte besondere Fristen gelten können.
Eine Teilungserklärung samt Aufteilungsplan. Wir gestalten oder prüfen sie maßgeschneidert, ob Sie das Gebäude neu herstellen oder als Eigentümer ein vorhandenes Gebäude aufteilen wollen.
Ja. Die rechtliche Betreuung von Hausverwaltungen gehört zu unserem „täglich Brot“.
Ob Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Kostenverteilung, Instandhaltungsmaßnahme oder fehlerhafter Beschluss: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu planen. Nehmen Sie Kontakt zu SKNvonGEYSO auf. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen bereits vorliegen. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

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Ob Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Kostenverteilung, Instandhaltungsmaßnahme oder fehlerhafter Beschluss: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu planen. Nehmen Sie Kontakt zu SKNvonGEYSO auf. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen bereits vorliegen. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.