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Leistung

Wohnungseigentumsrecht

Beratung im Wohnungseigentumsrecht für Eigentümer, WEGs, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen – von der Teilungserklärung bis zur gerichtlichen Vertretung.

WEG-Recht für Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer und Hausverwaltungen.

Besteht ein Gebäude aus mehreren rechtlich abgeschlossenen Wohnungen, die unterschiedlichen Eigentümern „gehören“, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentum bringt besondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Interessen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Fragen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder Streitigkeiten über Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen können Entscheidungen erschweren und zu langfristigen Konflikten führen.

Sind Sie bereits Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder wollen Sie ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen, unterstützen wir Sie gerne.

SKNvonGEYSO berät Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen in allen wichtigen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Unser Ziel ist es, rechtliche Zusammenhänge verständlich zu machen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Grundlage für eine nachvollziehbare und ordnungsmäßige Verwaltung zu schaffen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:

  • der Gestaltung und Prüfung einer maßgeschneiderten Teilungserklärung, wenn Sie ein Gebäude herstellen oder ein vorhandenes Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen
  • Fragen zum Aufteilungsplan und zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • der laufenden Beratung von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • der rechtlichen Begleitung von Hausverwaltungen
  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung
  • baulichen Veränderungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • der Verteilung von Kosten und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft
  • der Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Eigentümer oder der Gemeinschaft
  • der Anfechtung von Beschlüssen, die einer ordnungsmäßigen Verwaltung nicht entsprechen
  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer und Hausverwaltungen am häufigsten stellen.

Was kann ich gegen einen fehlerhaften Beschluss der Eigentümerversammlung tun?

Ob und wie gegen einen Beschluss vorgegangen werden kann, hängt unter anderem vom Inhalt des Beschlusses, dem Abstimmungsverfahren und den maßgeblichen Fristen ab. Lassen Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig prüfen, da für gerichtliche Schritte besondere Fristen gelten können.

Wir wollen ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen. Was brauchen wir?

Eine Teilungserklärung samt Aufteilungsplan. Wir gestalten oder prüfen sie maßgeschneidert, ob Sie das Gebäude neu herstellen oder als Eigentümer ein vorhandenes Gebäude aufteilen wollen.

Wir sind eine Hausverwaltung. Beraten Sie auch uns?

Ja. Die rechtliche Betreuung von Hausverwaltungen gehört zu unserem „täglich Brot“.

Noch weitere Fragen?

Ob Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Kostenverteilung, Instandhaltungsmaßnahme oder fehlerhafter Beschluss: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu planen. Nehmen Sie Kontakt zu SKNvonGEYSO auf. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen bereits vorliegen. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

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Wir sind für Sie da.

Ob Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Kostenverteilung, Instandhaltungsmaßnahme oder fehlerhafter Beschluss: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte gezielt zu planen. Nehmen Sie Kontakt zu SKNvonGEYSO auf. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen bereits vorliegen. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.