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Lohnbuchhaltung

Ihre Mitarbeiter verdienen ihr Gehalt und Sie verdienen Rechtssicherheit. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Sie sparen Nerven und Zeit.


Antworten auf Ihre Fragen

Nahezu jeder Erwachsene hat schon einmal eine Gehaltsabrechnung in den Händen gehalten, und überhaupt ist das Thema Lohn so alt wie die Menschheit selbst. Die einen verdienen mehr als sie bekommen, andere bekommen vielleicht mehr als sie verdienen. Immer aber haben heutzutage Dinge wie Bruttogehalt, Steuerklasse, Lohnsteuer, Sozialversicherung und noch einiges mehr Einfluss auf den Betrag, der am Ende an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und von Ihnen als Arbeitgeber darüber hinaus abgeführt werden muss.

Wir können Ihnen nicht sagen, wieviel Gehalt Sie Ihren Mitarbeitern zahlen sollten, aber wir können den Lohn für Sie berechnen, Sie mit unserer Lohnbuchhaltung unterstützen und darüber beraten, wie Sie für sich und Ihre Angestellten das Optimum herausholen.

Naturgemäß müssen Arbeitgeber nicht immer Chefs von großen Unternehmen sein. Auch Privatpersonen können Arbeitnehmer beschäftigen. Etwa die Haushaltshilfe, die jeden Nachmittag für drei Stunden kommt, um das Zuhause in Ordnung zu halten, auf die Kinder aufzupassen oder Einkäufe zu tätigen. Oder den Gärtner, der zwei Mal pro Woche den Rasen mäht. Da ist es schon wichtig zu wissen:

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Haushaltshilfe zu vergüten?
  • Muss ich ihren Lohn auch im Krankheitsfall zahlen?
  • Sollte der Gärtner ein Festgehalt oder Stundenlohn erhalten?

Fragen Sie einfach unsere Experten. Wir finden sicher gemeinsam mit Ihnen eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.

Eine Unternehmen besteht aus Mitarbeitern

Doch zurück zu den Unternehmen, für die das Thema Lohnbuchhaltung Teil des täglichen Geschäfts ist. Wir alle wissen: Ohne Rädchen kein Getriebe und ohne Arbeitnehmer kein Unternehmen. Umso wichtiger ist es, ihnen ein angemessenes Gehalt zu zahlen und sie durch attraktive Nebenleistungen an das Unternehmen zu binden. Sachzuwendungen, Weihnachtsgeld und ein Firmenwagen sind nur ein Bruchteil der Dinge, die Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten zukommen lassen können, um sich ihre Dienste zu sichern.

  • Doch wie werden diese Nebenleistungen abgerechnet?
  • Gibt es gewisse Grenzen und Fristen, die Sie als Unternehmer beachten müssen?
  • Wie hoch ist der Mindestlohn?
  • Welche Meldungen müssen Sie als Arbeitgeber gegenüber Behörden und anderen Institutionen machen?

Fragen, die wir Ihnen gern beantworten.

Leistungen

Im Rahmen unserer Lohnbuchhaltung bieten wir unter anderem folgende Serviceleistungen an:

  • Stammdatenpflege
  • Auswertungsversand
  • Prüfung von Reisekostenabrechnung
  • Probeabrechnung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • A1-Bescheinigung für in der EU beschäftige Außendienstmitarbeiter
  • AAG-Meldung (Meldung zum Aufwendungsausgleichsgesetz bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Mutterschutzleistungen)
  • EEL-Meldung (Entgeltersatzleistung – Krankengeld, Kinderkrankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld etc.)
  • Arbeitsbescheinigung
  • Entgeltbescheinigung für Vermieter
  • Berechnung von Mutterschaftsgeld
  • Berufsgenossenschaft

Kontaktieren Sie gern unsere Steuerberater, wenn Sie sich von uns in der Lohnbuchhaltung unterstützen lassen möchten. Wie bei allen unseren Dienstleistungen gilt auch hier: Gern auch in digitaler, also papierloser Form.


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Horst Burfeindt

Diplom-Betriebswirt, Steuerberater

Martin Karp

Diplom-Betriebswirt, Steuerberater

Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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