Rechtsberatung —

Bank- und Kapitalmarktrecht

Trotz der engen Regelungen im Bank- und Kapitalmarkt unterstützen wir Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer finanziellen Vorstellungen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.


Unsere Leistungen

Kaum ein anderer Rechtsbereich ist in den letzten Jahren so sehr von neuen Verordnungen, Richtlinie und Gesetzen geprägt wie das Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten Sie gerne in diesem sich stets verändernden Rechtsgebiet.

Unser Beratungsfeld im Bank- und Kapitalmarktrecht erstreckt sich über die vertragliche Gestaltung zwischen Banken und Kunden bis hin zu den öffentlich rechtlichen Fragestellungen. Hierbei vertreten wir neben Banken und Sparkassen auch Unternehmen und Privatpersonen. Gerne beraten wir Sie bei folgenden Themen:

  • Kreditvertragsrecht / Kreditsicherheiten
  • Girovertragsrecht / Zahlungsverkehr
  • Anlageberatung / Kapitalanlagen
  • Bank- und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht
  • Factoring / Leasing/ alternative Finanzierungsformen
  • Bauträgerfinanzierung / Makler- und Bauträgerverordnung
  • Datenschutz / SCHUFA

Kreditvertragsrecht / Kreditsicherheiten

Das Kreditgeschäft ist sowohl für Banken und Sparkassen als auch für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Getreu dem Motto „Ohne Moos nichts los“ sind Kredite in der Wirtschaft allgegenwärtig und für die meisten Unternehmen unabkömmlich. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um eine solide Finanzierung zu ermöglichen oder zu erhalten. Unsere spezialisierten Anwälte beraten sowohl Banken und Sparkassen als auch Unternehmer und Verbraucher bei allen Fragen rund um das Kreditvertragsrecht. Ein besonderes Augenmerk gilt unserer Beratung hierbei frühzeitig interessengerechte Lösungen zu finden und insolvenzrechtliche Fragen im Blick zu haben.

Unsere Beratungstätigkeit beginnt entsprechend nicht erst bei einem schon aufgetretenen Rechtsstreit sondern im Idealfall früher. Wir prüfen für unsere Mandanten Kreditverträge vor deren Abschluss und beraten hinsichtlich der Absicherung der Kredite (beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften). In laufenden Kreditverträgen stehen wir zur Verfügung um Zinsabrechnungen und –anpassungen zu überprüfen. Auch bei Vertragsstörungen stehen wir unseren Mandanten zur Seite und prüfen etwaige Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche. Soll ein Kreditvertrag frühzeitig beendet werden beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.

Mit dem Ende eines Kreditvertrages entsteht nicht selten die Frage, wie verblieben Forderungen realisiert werden können. Auch bei der Durchsetzung der resultierenden Forderungen stehen wir unseren Mandanten gerne zur Seite. Nähere Informationen zu unserer Tätigkeit im Forderungseinzug und in der Vollstreckung finden Sie auf unserer Seite zum Forderungsmanagement.

Girovertragsrecht / Zahlungsverkehr

Nur ein Bruchteil des Zahlungsverkehrs findet heutzutage noch als Bargeschäft statt. Durch die Nutzung von Bankkonten und von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich Risiken, die schnell zu einem Rechtsstreit führen können. Dies wird verstärkt durch eine Vielzahl technischer Neuerungen und neuen gesetzlichen Vorgaben. Für unsere Mandanten widmen wir uns den Fragen, die sich aus dem täglichen Geschäft mit Girokonten und aus dem Zahlungsverkehr ergeben, sowie den Änderungen, die sich beispielsweise aus MiFID II ergeben. Unsere fachkundige Unterstützung umfasst:

  • Nicht autorisierte Überweisungen
  • Girokarten-, EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch
  • Interbanken Ansprüche
  • Fehlüberweisungen
  • Lastschriftrückgaben
  • Bankgebühren
  • Fehlerhafte oder unterbliebene Wertstellungen
  • Zahlungsvorgänge in der Insolvenz

Anlageberatung / Kapitalanlage

Entwickeln sich Kapitalanlagen nicht wie erhofft, kommt es häufig zum Streit zwischen Emittenten, Anlageberatern und den Kunden. Wir vertreten unsere Mandanten bei Rechtsfragen rund um die Anlageberatung und Kapitalanlagen und beraten zu Ansprüchen aufgrund vermeintlicher Anlageberatungsfehler. Auch gehören Rechtsstreitigkeiten aus Vermögensverwaltungsverträgen zu unserem Tätigkeitsbereich. Unsere Expertise umfasst Rechtsstreitigkeiten rund um:

  • Aktiengeschäfte
  • Geschlossene und offene Fonds
  • Anleihen
  • SWAP-Geschäfte
  • Digitale Währungen

Bank und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht

Der Finanzsektor ist im Zuge von Finanzkrisen immer weiter reguliert worden und weitere Änderungen und Ergänzungen stehen bevor. Auch außerhalb des klassischen Bankensektors ergeben sich daher immer wieder Fragen rund um die Finanzaufsicht. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Banken, Sparkassen und Unternehmen bei aufsichtsrechtlichen Fragen zur Seite. Zur unserer Beratung gehört hierbei nicht nur die Prüfung, ob die angestrebten Tätigkeiten unserer Mandanten aufsichtsrechtlich zulässig sind, sondern ebenfalls, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Neben Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung (CRR-VO) umfasst unsere Beratung auch die Anforderungen an die Strukturen (MaRisk) unserer Mandanten aus dem Bankensektor.

Factoring / Leasing / Alternative Finanzierungsformen

Während Factoring und Leasing in der Wirtschaftspraxis viel genutzte Mittel darstellen sind sie als eigene Vertragsformen gesetzlich nicht geregelt. Bei Rechtsfragen rund um beide Themen ist daher die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung gefragt. Hierfür stehen wir unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung bei Rechtsfragen rund um Factoring und Leasing zur Seite. Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei der Vertragsabwicklung und der prozessualen Durchsetzung der Ansprüche.

Auch bei alternativen Finanzierungsformen, wie Schuldverschreibungen, Anleihen oder Mezzanine-Finanzierungen, stehen wir unseren Mandanten gerne zur Seite. Bei Bedarf wird hierbei die Expertise aus dem Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht hinzugezogen.

Bauträgerfinanzierung / Makler- und Bauträgerverordnung

Eine gute Beratung zu Fragen der Bauträgerfinanzierung setzt umfangreiche Kenntnisse im Immobilienrecht und Baurecht voraus. Sie profitieren davon, dass unsere spezialisierten Anwälte für Bauträgerfinanzierung nicht nur über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch im Immobilienrecht und Baurecht verfügen.

Bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Absicherung von Kundengeldern nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), über die Inanspruchnahme von Bürgschaften nach § 7 MaBV oder die Inanspruchnahme aus Gewährleistungsbürgschaften sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Datenschutz / SCHUFA

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war der Datenschutz 2018 in aller Munde. Für Unternehmen bleiben nach der Welle der Berichterstattung viele Fragen. Welche Daten dürfen erhoben und gespeichert werden? Wie müssen die Daten gesichert werden? Wann dürfen die Daten an Auskunfteien wie der Schufa übermittelt werden? Bei diesen Fragen stehen wir unseren Mandanten mit Rat zur Seite. Für Banken, Sparkassen und Unternehmen beantworten wir die anfallenden Fragen zum Datenschutz.

Wir beraten unsere Mandanten ebenfalls bei möglichen Verstößen gegen die DSGVO. Hierunter fällt insbesondere der Vorwurf der Verarbeitung falscher Informationen und Übermittlung dieser an Auskunfteien wie die Schufa. Aufgrund der weitreichenden Folgen falscher negativer Einträge bei der Schufa ist bei entsprechenden Einwendungen eine schnelle und fachkundige Prüfung geboten, die wir für unsere Mandanten übernehmen. Hierbei stehen wir unseren Mandanten nicht nur beratend zur Seite sondern vertreten diese auch in außergerichtlich und gerichtlich.

Auch außerhalb des Bereichs Bank- und Kapitalmarktrecht stehen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.

Umfassendes Wissen im Forderungsmanagement

Auch für das Forderungsmanagement von Kreditinstituten können wir unser umfassendes Wissen anbieten. Nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ sind wir seit mehr als zehn Jahren auch für Banken und Sparkassen erfolgreich tätig.

Gerade in den aktuellen Zeiten können wir sensibel und dennoch durchsetzungsstark für Sie Ihre Forderung mit dem nachstehenden Angebot realisieren. Uns ist es wichtig, Ihre Forderung ohne eine mögliche rufschädigende Außenwirkung einzuziehen, die durch den Verkauf von Forderungen entstehen kann.

  • Wir legitimieren uns für Sie und fordern Ihre Kunden zur Zahlung offener Forderungen auf.
  • Sofern erforderlich kündigen wir die Geschäftsverbindung.
  • Wir lassen Ihre Forderung - im Mahnverfahren oder notariell mit einem Schuldanerkenntnis – titulieren.
  • Wir führen bei strittigen Forderungen die Verfahren vor den Gerichten.
  • Wir übernehmen die umfassende Zwangsvollstreckung. Diese erstreckt sich u.a. auf

- Beantragung zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung),

- Lohn- und Gehaltspfändung, hier haben wir auch die Einziehung von verschleierten Arbeitseinkommen im Blick,

- Pfändung und Einziehung von Geschäftsanteilen;

- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken; insbesondere an dieser Stelle werden auch Ihre Ansprüche nach dem Anfechtungsgesetz geprüft und berücksichtigt.

  • Wir führen in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren die Korrespondenz und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über Vergleichsangebote.
  • Wir melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle an und begleiten das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.
  • Sofern dem Schuldner im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt wird, setzen wir die Zwangsvollstreckung fort.
  • Wir betreiben Zwangsversteigerungsverfahren.
  • Wir schließen nach Abspreche mit Ihnen angemessene Ratenzahlungsvereinbarungen.
  • Wir nehmen von der Übernahme des Mandats an alle erforderlichen Schufameldungen vor.

Die Vergütung unserer Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Kosten sind zusätzlich zu Ihrer Forderung vom Schuldner zu erstatten.

Durch die Bearbeitung aus einer Hand vermeiden Sie das Risiko, dass die Inkassokosten neben den Rechtsanwaltskosten nicht vom Schuldner verlangt werden können (zukünftiger § 13 c RDG).

Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch!


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Dr. Jens Biederer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Lennart Holst LL.B.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Kathrin Baartz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mediatorin


Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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