Dr. Hermann Lindhorst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht
Vermutlich der Traum eines jeden Unternehmers: Ganz gleich, in welche Stadt man kommt (oder gar in welches Land), das eigene Unternehmen ist bereits da – heimisches Ambiente und gewohnte Qualität inklusive. McDonalds, Starbucks & Co. sind da sicher vertraute Beispiele. Wenn Sie also Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihr Konzept etc. im ganzen Land oder darüber hinaus sehen möchten, lassen Sie sich gern von unseren Experten über die Möglichkeiten beraten und erarbeiten gemeinsam mit ihnen ein Franchisekonzept.
Natürlich ist es nicht ganz so einfach, wie es sich hier gerade lesen mag: Eine Vielzahl von Rechtsgebieten ist zu beachten (etwa Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Markenrecht) und selbstverständlich sind ein wohl durchdachtes Franchisesystem und ein rechtssicherer Franchisevertrag für Sie als künftiger Franchisegeber die wichtigste Grundlage.
Es ist aber auch nichts Unmögliches, sondern für unsere Experten tägliches Handwerk und einige der von uns entwickelten Franchisesysteme werden hoch gelobt.
Das hindert uns natürlich nicht daran, auch Sie als Existenzgründer zu beraten, der vielleicht gerade einen Franchisevertrag unterzeichnen wollte. Ganz im Gegenteil: Unser in diesem Zusammenhang wichtigster und wertvollster Rat vorab: Unterschreiben Sie nichts, ohne es vorab professionell prüfen zu lassen. Vertragsstrafen und generell Forderungen im Rahmen eines Franchisevertrages liegen weit jenseits des Taschengeldgeschäfts (und auch anwaltlicher Beratungsgebühren) und sollten nach Möglichkeit vermieden bzw. optimiert werden.
Zu spät, weil bereits eine Konfliktsituation eingetreten ist? Kontaktieren Sie auch und gerade in diesem Fall umgehend unsere Experten. Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei außergerichtlichen und – wenn es sich nicht vermeiden lässt – auch gerichtlichen Auseinandersetzungen und beraten Sie darüber hinaus zu folgenden und ähnlichen Themen: