Stefan Grube
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.), Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
Auch die Auseinandersetzung in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren sowie in finanzgerichtlichen Verfahren scheuen wir nicht. Sollte dies erforderlich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem höchsten Gericht in Steuerangelegenheiten, dem Bundesfinanzhof. Für die seltenen Fälle, in denen eine verfassungs- oder europarechtliche Fragestellung mit steuerrechtlichem Bezug der Klärung bedarf, greifen wir auf die Expertise und Erfahrung kompetenter prozessführender Partner zurück.
Da Ihre Anliegen in Einspruchs- und Gerichtsverfahren oft äußerst zeitintensiv und mit unsicherem Ausgang verfolgt werden müssen, sind wir bereits im Vorwege für Sie aktiv. Für unternehmerische Entscheidungen mit hohen steuerrechtlichen Unsicherheiten und Risiken verbunden, ist das Mittel der Wahl unter Umständen ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Die erfolgreiche verbindliche Auskunft sorgt für klare Verhältnisse und zeigt den unternehmerisch sicheren Weg zum gewählten Ziel auf. Dadurch lässt sich mancher Schiffbruch an den Klippen des Steuerrechts vermeiden. Gerne prüfen wir diese Option für Sie.
Auch wenn wir Sie nicht in Ihren laufenden steuerlichen Angelegenheiten begleiten, übernehmen wir selbstverständlich auch die allein Fallweise Bearbeitung, gerne gemeinsam mit Ihrem ständigen Berater. Profitieren Sie von unserer Routine und Kompetenz.
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.), Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater