
Geschäftsführender Partner, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir schützen Sie vor unberechtigten Forderungen des Finanzamtes, damit Sie sich um Ihre Unternehmung kümmern können.
Die Auseinandersetzung in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren sowie in finanzgerichtlichen Verfahren scheuen wir nicht. Sollte es erforderlich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem höchsten Gericht in Steuerangelegenheiten, dem Bundesfinanzhof. Für die seltenen Fälle, in denen eine verfassungs- oder europarechtliche Fragestellung mit steuerrechtlichem Bezug zu klären ist, greifen wir auf die Expertise prozessführender Partner zurück.
Michael Niemeyer und Lorenz von Geyso sind Rechtsanwälte und Steuerberater zugleich. Im Steuerstreit verbinden sie das Steuerrecht mit der Erfahrung im gerichtlichen Verfahren.
Sollte zudem der Vorwurf der Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat, bspw. Steuerhinterziehung, im Raum stehen, unterstützen wir Sie auch dabei, sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen.
Auch wenn wir Sie nicht in Ihren laufenden steuerlichen Angelegenheiten begleiten, übernehmen wir selbstverständlich die fallweise Bearbeitung — gern gemeinsam mit Ihrem ständigen Berater. Profitieren Sie von unserer Routine und Kompetenz.
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Einspruch und Finanzgericht am häufigsten stellen.
Der erste Schritt ist der Einspruch beim zuständigen Finanzamt. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder elektronisch eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich, sollte aber möglichst zeitnah nachgereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Um die Zahlungspflicht vorläufig auszusetzen, kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden. Voraussetzung hierfür sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder eine unbillige Härte.
Weist das Finanzamt den Einspruch durch Einspruchsentscheidung zurück, bleibt der Klageweg zum Finanzgericht. Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zustellung der Einspruchsentscheidung. Erst im Rahmen des Klageverfahrens prüft ein unabhängiges Gericht den Fall.
Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen. Ein Einspruchsverfahren kann je nach Komplexität und Auslastung des Finanzamts einige Monate bis über ein Jahr dauern. Ein finanzgerichtliches Verfahren nimmt häufig mehrere Jahre in Anspruch. Genaue Zeitrahmen hängen stark vom Einzelfall ab.
Sie möchten einen Steuerbescheid prüfen lassen oder sind mit dem Finanzamt im Streit? Sprechen Sie uns an.

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