Andreas Braunwarth
Diplom-Kaufmann, Steuerberater (Of Counsel)
Mit zunehmender Globalisierung und Digitalisierung ist auch das internationale Steuerrecht immer weiter in den Fokus der Beratungspraxis gerückt. Mittlerweile haben bereits kleine und mittelständische Unternehmen regelmäßig Berührungspunkte mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten. Um Ihre Konkurrenzfähigkeit aufrecht zu erhalten werden vom Mittelstand neue Absatzmärkte erschlossen, wird in das Ausland expandiert oder sogar ganze Produktionsstätten in das Ausland verlagert. Als würde nicht schon die Komplexität des nationalen Steuerrechts ausreichen, kommen damit neue steuerliche Herausforderungen auf Unternehmer und Unternehmen zu. Denn das internationale Steuerrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelregelungen wie Doppelbesteuerungsabkommen, nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug, dem Außensteuergesetz und den Regelungen des EU-Rechts für direkte Steuern zusammen.
Ein weiterer Schwer- beziehungsweise auch oft Streitpunkt des nationalen und internationalen Steuerrechts sind Verrechnungspreise. Verrechnungspreise im steuerrechtlichen Sinne sind die Preise für Lieferungen und Leistungen, die zwischen Unternehmen vereinbart werden, die zwar rein rechtlich als selbständig gelten aber durch gewisse Beteiligungsverhältnisse miteinander verbunden sind. Liegen diese Unternehmen dann auch noch in unterschiedlichen Staaten, so stellt sich die Frage welche Grundsätze zu den Verrechnungspreisen Anwendung finden. Hier besteht die Möglichkeit im Rahmen eines „Advance Pricing Agreement“ eine Vorabverständigung und Vorabzusage zwischen den Staaten über die Verrechnungspreise zwischen den internationalen Unternehmen zu erwirken.
Abschließend zum internationalen Steuerrecht nochmal kleiner gedacht: Schon bereits bei Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union befinden wir uns im internationalen Umsatzsteuerrecht. Häufige Problemfelder stellen Dreiecksgeschäfte, Konsignationslager oder Reihengeschäfte dar. Anlässlich der ständigen Reformen um Umsatzsteuerausfälle zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, gilt es auch hier den Überblick nicht zu verlieren. Hiermit gehen umsatzsteuerliche Registrierungs- und Meldepflichten der Unternehmer einher, die es zu beachten gilt.
Die Komplexität und steigende Bedeutung bzw. Wichtigkeit des internationalen Steuerrechts auch für den mittelständischen Unternehmer ist somit nicht zu verachten und erstreckt sich auf viele Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit.
Kontaktieren Sie uns gerne zu Problemen oder Herausforderungen im internationalen Steuerrecht, wie zum Beispiel den folgenden Bereichen:
Durch unsere Einbindung in das international aufgestellte Beraternetzwerk XLNC sind wir in der Lage auch bei komplexen Anfragen professionelle und grenzüberschreitende Lösungen anzubieten.
Diplom-Kaufmann, Steuerberater (Of Counsel)
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Steuerberater
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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