Björn Brockhaus
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Sie wollen Ihren externen Bilanzadressaten die Verlässlichkeit Ihrer Rechnungslegung aufzeigen? Dann nutzen Sie unsere fachliche Expertise im Bereich der Prüfungsleistungen.
Sowohl freiwillige Prüfungen im Bereich der Rechnungslegung als auch die sonstigen Prüfungen gehören zu unserenTätigkeiten.
Die Rechnungslegung gehört mit der zu erzielenden Außenwirkung zu den Aushängeschildern eines jeden Unternehmens und sollte damit nicht unterschätzt werden. Auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen lohnt sich der Austausch und die Expertise unseres Prüfungsteams. Die freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS wird somit ein Werbeplakat für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie diese Chance und profitieren Sie von einer optimalen Außenwirkung durch unsere Wirtschaftsprüfer!
Für Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüsse führen wir gerne prüferische Durchsichten für Sie durch.
Sie wollen sich von der Zuverlässigkeit Ihrer eingerichteten Kontrollen in Ihrem Unternehmen überzeugen? Sie haben gar den Verdacht auf Veruntreuung von Firmenvermögen?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer eingerichteten Risiko- / Kontrollsysteme oder führen für Sie Unterschlagungsprüfungen durch. Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich der Abschlussprüfungen haben wir einen breiten Fundus an Kenntnissen im Bereich der Risikoerkennung und Risikobeurteilung.
Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst (Prüfung nach Verpackungsgesetz / Vollständigkeitserklärung). In diesem Zusammenhang wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gegründet und übernimmt dazu zentrale Aufgaben, u.a. stellt sie eine Plattform für die Vollständigkeitserklärungen bereit. Aber auch andere neue Auflagen wie die Registrierungspflicht nach § 9 und die Datenmeldepflicht nach § 10 VerpackG für Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer) werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) geregelt. Wen betrifft das neue Gesetz?
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“). Sie benötigen eine signierte Vollständigkeitserklärung? Sprechen Sie gerne unsere Wirtschaftsprüfer an!
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater