Fachbereiche —

Freiwillige Prüfungen

Wir unterstützen Sie dabei zu zeigen, dass Ihre Rechnungslegung einwandfrei ist.


Prüfungsleistungen

Sie wollen Ihren externen Bilanzadressaten die Verlässlichkeit Ihrer Rechnungslegung aufzeigen? Dann nutzen Sie unsere fachliche Expertise im Bereich der Prüfungsleistungen.
Sowohl freiwillige Prüfungen im Bereich der Rechnungslegung als auch die sonstigen Prüfungen gehören zu unserenTätigkeiten.

Rechnungslegung

Freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen

Die Rechnungslegung gehört mit der zu erzielenden Außenwirkung zu den Aushängeschildern eines jeden Unternehmens und sollte damit nicht unterschätzt werden. Auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen lohnt sich der Austausch und die Expertise unseres Prüfungsteams. Die freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS wird somit ein Werbeplakat für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie diese Chance und profitieren Sie von einer optimalen Außenwirkung durch unsere Wirtschaftsprüfer!

Zwischenberichterstattung

Für Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüsse führen wir gerne prüferische Durchsichten für Sie durch.

Sonstige Prüfungen

Sie wollen sich von der Zuverlässigkeit Ihrer eingerichteten Kontrollen in Ihrem Unternehmen überzeugen? Sie haben gar den Verdacht auf Veruntreuung von Firmenvermögen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer eingerichteten Risiko- / Kontrollsysteme oder führen für Sie Unterschlagungsprüfungen durch. Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich der Abschlussprüfungen haben wir einen breiten Fundus an Kenntnissen im Bereich der Risikoerkennung und Risikobeurteilung.

Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst (Prüfung nach Verpackungsgesetz / Vollständigkeitserklärung). In diesem Zusammenhang wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gegründet und übernimmt dazu zentrale Aufgaben, u.a. stellt sie eine Plattform für die Vollständigkeitserklärungen bereit. Aber auch andere neue Auflagen wie die Registrierungspflicht nach § 9 und die Datenmeldepflicht nach § 10 VerpackG für Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer) werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) geregelt. Wen betrifft das neue Gesetz?

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“). Sie benötigen eine signierte Vollständigkeitserklärung? Sprechen Sie gerne unsere Wirtschaftsprüfer an!


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Björn Brockhaus

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rainer Maack

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

Olaf Oestreich

Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Gerold Winter

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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