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Unternehmensbewertung & Due Diligence

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens, damit Sie die wichtigen Entscheidungen treffen.


Bewertungen

Der Anlass einer Bewertung kann sich in vielerlei Hinsicht ergeben. In einer sich täglich ändernden Geschäftswelt bieten sich für Sie als Unternehmer regelmäßig Chancen, so wie Ihnen ständig auch Risiken begegnen. Treffen Sie die richtige Wahl und nutzen Sie unsere Beratungskompetenz!

Mit der Expertise unseres Beraterteams liefern wir Ihnen neben einer fachgerechten Analysen für alle Bereiche Rund um die Transaktionsberatung auch Bewertungen im Zusammenhang der Rechnungslegung oder dem Verkauf einzelnen Vermögenswerte. Sprechen Sie uns an!

Unternehmen und Unternehmensanteile

Sie stehen vor der Herausforderung DEN Wert für Ihr Unternehmen zu finden?

Wir unterstützen Sie bei Ihren konkreten Bewertungsvorhaben. Ob Sie Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens sind - wir beraten und begleiten Sie bei der Wertfindung im Vorfeld von Transaktionen und stehen Ihnen in den Verhandlungen zur Seite. Wir berücksichtigen gestaltend und fachübergreifend die steuerlichen Auswirkungen in transparenten Konzepten und setzen Ihre Vorstellungen mit unseren gesellschaftsrechtlichen Experten im Vertragswerk um.

Neben der Wertfindung von Kaufpreisen von Unternehmen und Unternehmensteilen beraten wir Sie gern bei weiteren Bewertungsanlässen wie zum Beispiel:

  • Bewertungen bei Wechsel von Gesellschaftern
  • Beurteilung der Werthaltigkeit bei Sacheinlagen
  • Bewertung im Rahmen von Umwandlungsvorgängen
  • Bewertung im Rahmen von Konzernabschlusserstellungen
  • Ermittlung von Schiedswerten
  • Bewertung von Unternehmen für erbschaft-/schenkungsteuerliche Zwecke
  • Erstellung von Fairness Opinions nach IDW S 8
  • Bewertung von Beteiligungen im Rahmen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS

Wir führen die Bewertung nach anerkannten Grundsätzen moderner Bewertungsverfahren (IDW S1 / DCF-Verfahren) unter Plausibilisierung von vereinfachenden Multiplikatorverfahren durch und beachten dabei einen dem konkreten Bewertungsanlass angemessenen Auftragsumfang. Je nach Bedarf erfolgt eine auf Sie zugeschnittene begleitende Auftragsdurchführung. Nähere Informationen finden Sie unter Bewertungsgrundsätze für Unternehmen nach IDW S 1.

Sonstige

Soll es nicht das ganze Unternehmen sein, sondern ein separater Vermögensgegenstand? Sowohl für den materiellen als auch den immateriellen Bereich bieten wir Ihnen passende Bewertungslösungen an!

Bewertungsgrundsätze für Unternehmen nach IDW S 1

Unternehmen bestehen aus materiellen und immateriellen Werten. Durch deren Zusammenwirken werden finanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Der Wert eines Unternehmens wird deshalb nicht durch die Werte der einzelnen Bestandteile des Vermögens und der Schulden bestimmt, sondern durch das Zusammenwirken aller Werte.

Der Wert betrifft zum einen das betriebsnotwendige Vermögen, zum anderen – soweit vorhanden – das gesondert zu bewertende nicht betriebsnotwendige Vermögen.

Unternehmensbewertungen sind nach der Ertragswert-Methode oder nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren vorzunehmen. Wir wenden den berufsüblichen und in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), Standard S1: „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008 mit Stand vom 04.07.2016) IDW S 1 an.

Alternativ dazu gibt es eine Reihe von vereinfachten Bewertungsverfahren, die oftmals zu erheblich geringeren Kosten eine Vorstellung vom Unternehmenswert vermitteln können. Hier können wir nach Ihren Wünschen entsprechende Alternativen anbieten.

Bei der Bestimmung des Unternehmenswertes geht es entscheidend um die Einnahmen, die dem Unternehmer in der Zukunft im Zeitablauf zufließen werden.

Die zur Ermittlung des Unternehmenswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen der Unternehmenseigner ergeben sich vorrangig aufgrund des Anspruchs der Unternehmenseigner auf Ausschüttung bzw. Entnahme der vom Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse abzüglich der von den Eignern zu erbringenden Einlagen. Vertragliche oder finanzielle Ausschüttungs- bzw. Entnahmerestriktionen sind zu berücksichtigen.

Ferner sind weitere mit dem Eigentum am Unternehmen verbundene persönliche Steuern des Unternehmenseigners zu bedenken.

Die Nettoeinnahmen des Unternehmenseigners hängen in erster Linie von der Fähigkeit des Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. Eine Unternehmensbewertung setzt daher die Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus. Bewertungsgrundlage sind dabei nur diejenigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens, die als Nettoeinnahmen in den Verfügungsbereich der Eigentümer gelangen (Zuflussprinzip).

Besonderheiten können sich bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehmen ergeben. Ein Unternehmen kann als ertragsschwach bezeichnet werden, wenn seine Kapitalverzinsung nachhaltig geringer als der Kapitalisierungszinssatz ist.

In der Funktion als neutraler Gutachter hat der Wirtschaftsprüfer das Gebot der Unparteilichkeit zu beachten. Das für die handelsrechtliche Bilanzierung verbindliche Vorsichtsprinzip bringt eine ungleiche Gewichtung der z. T. gegenläufigen Interessen von Gläubigern (Kapitalerhaltung durch Ausschüttungssperren) und Unternehmenseignern (Ausschüttung erwirtschafteter Gewinne) zugunsten des Gläubigerschutzes zum Ausdruck und darf deshalb nicht berücksichtigt werden.

Die ungewisse künftige Entwicklung darf nicht in einer Weise in den ermittelten Unternehmenswert einfließen, die eine der beteiligten Parteien - das wären bei "vorsichtiger Schätzung" der künftigen finanziellen Überschüsse der Verkäufer bzw. die abzufindenden Gesellschafter - einseitig benachteiligt.

Die Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips bedeutet jedoch nicht, dass von einer Risikoneutralität des Investors auszugehen ist.

Gutachtlich ermittelte Unternehmenswerte basieren regelmäßig auf einer Vielzahl von Prämissen, die erheblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis haben können.

Im Rahmen einer vereinfachten Unternehmensbewertung kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber der Auftragsumfang genau bestimmt werden.

Der Unternehmenswert (Zukunftserfolgswert) wird schließlich durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag ermittelt.

Bei unbegrenzter Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens entspricht der Unternehmenswert dem Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse aus dem betriebsnotwendigen Vermögen zuzüglich des nicht betriebsnotwendigen Vermögen.

Die künftigen finanziellen Überschüsse können aufgrund der Ungewissheit der Zukunft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Ein unternehmerisches Engagement ist stets mit Risiken und Chancen verbunden. Die Übernahme dieser unternehmerischen Unsicherheit (des Unternehmerrisikos) lassen sich Marktteilnehmer durch Risikoprämien abgelten; Theorie und Praxis gehen übereinstimmend davon aus, dass die Wirtschaftssubjekte zukünftige Risiken stärker gewichten als zukünftige Chancen (Risikoaversion).

Unter Berücksichtigung dieser Risikoeinstellung kann die Unsicherheit der künftigen finanziellen Überschüsse grundsätzlich entweder als Abschlag vom Erwartungswert der finanziellen Überschüsse (Sicherheitsäquivalenzmethode, Ergebnisabschlagsmethode) oder als Zuschlag zum Kapitalisierungszinssatz (Zinszuschlagsmethode, Risikozuschlagsmethode) in die Bewertung eingehen Die national und international üblicherweise angewandte Zinszuschlagsmethode hat den Vorteil, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann. Sie erlaubt damit eine marktorientierte Vorgehensweise bei der Bemessung von Risikozuschlägen. Wegen der Problematik einer eindeutigen Abgrenzung wird nicht zwischen unternehmensspeziellen und allgemeinen Risiken unterschieden.

Im dem Fachgutachten des IDW S 1 über die Grundsätze zur Durchführung der Unternehmensbewertungen wird vorgeschlagen, entweder das Ertragswert- oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren anzuwenden. Oftmals fällt die Entscheidung zugunsten des Ertragswertverfahrens aus, das den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse berechnet. Diese werden aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungspolitik abgeleitet.

Der Unternehmenswert wird im Rahmen eines Gutachtens errechnet und abgeleitet.

Als vereinfachte Bewertungsverfahren kommen branchenübliche Kennzahlenverfahren oder Multiplikatorverfahren in Betracht. Diese Verfahren bieten zwar in keinem Fall die Sicherheit einer berufsüblichen Unternehmensbewertung, lassen sich aber oftmals erheblich einfacher einsetzen und geben dennoch häufig zumindest eine Wertindikation.

Immaterielle Vermögenswerte

Die Bewertung immaterielle Vermögensgegenstände nach IDW S 5: Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte können wir Ihnen in der Funktion als unabhängiger Sachverständiger, als Berater, als Schiedsgutachter oder im Rahmen der Abschlussprüfung fachgerecht anbieten. Dabei werden insbesondere Marken, Rechte, Lizenzen, Kundestamm und Patente als immaterielle Werte betrachtet.

Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir für Sie aus der Perspektive eines fremden Dritten mit nachvollziehbarer Methodik einen typisierten Wert. Weichen wir in Teilen von der typisierten Betrachtung ab, werden wie als Berater für Sie tätig. Im Konfliktfall können wir Ihnen einen Einigungswert als Schiedsgutachter vorlegen, welcher die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten Parteien adäquat berücksichtigt. Im Rahmen der Abschlussprüfung werden wir beurteilen, ob das von Ihnen angewendete Verfahren dem Bewertungsanlass entsprechend ausgewählt und angewendet wurde.

Der Wert eines Vermögenswerts bestimmt sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht nach dem erwarteten zukünftigen finanziellen Nutzen, den ein Erwerber aus dem Vermögenswert ziehen kann. Dabei wird DER Wert aus unterschiedlichen Perspektiven abweichend eingeordnet.

Der Entscheidungswert spiegelt die subjektiven Erwartungen bezüglich des aus dem Vermögenswert künftig zu ziehenden Nutzens wider. Dabei sind alle Handlungsmöglichkeiten des Entscheiders unabhängig vom Grad ihrer Konkretisierung zu berücksichtigen. Im Sinne einer Grenzpreisfindung ergibt sich aus Verkäufersicht eine Preisuntergrenze, aus Käufersicht eine Preisobergrenze, bis zu der es für den Käufer vorteilhaft wäre, einen Vermögenswert zu erwerben.

Der Liquidationswert bei Beendigung eines Unternehmens ergibt sich aus der Summe der mit den Veräußerungspreisen angesetzten Vermögenswerte abzüglich Schulden und Abwicklungskosten unter Beachtung des im jeweiligen Einzelfall bestmöglichen realistischen Verwertungskonzepts. Dabei sind die Verhältnisse des Absatzmarkts für die zu liquidierenden Vermögenswerte maßgeblich. Anfallende Kosten der Veräußerung sind von den Veräußerungserlösen abzuziehen.

Der Preis ist das Ergebnis einer konkreten Markttransaktion. Der Marktpreis ergibt sich als der Preis, der eine Vielzahl von Angeboten und Nachfragen der Marktteilnehmer zum Ausgleich bringt. Der Marktpreis kann sich somit von einem typisierten oder individuell bestimmten Wert unterscheiden.

Für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte kommen dabei grundsätzlich drei Bewertungsverfahren infrage. Dies sind das marktpreisorientierte Verfahren (market approach), das kapitalwertorientierte Verfahren (income approach) und das kostenorientierte Verfahren (cost approach). Innerhalb dieser Verfahren stehen jeweils mehrere Bewertungsmethoden zur Verfügung

Für das marktpreisorientierte Verfahren ist nach Maßgabe eines bestimmten Bewertungsanlasses vorrangig ein Marktpreis zur Bewertung eines Vermögenswerts heranzuziehen, so kann dies i.d.R. nur erfolgen, soweit sich die beobachteten Marktpreise auf hinreichend vergleichbare Vermögenswerte beziehen. Ferner muss es sich um einen aktiven Markt handeln.

Dem kapitalwertorientierten Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert eines immateriellen Vermögenswerts aus dessen Eigenschaft ergibt, künftige Erfolgsbeiträge in Form von Cashflows zu erwirtschaften.

Das kostenorientierte Verfahren umfasst die Reproduktionskostenmethode und die Wiederbeschaffungskostenmethode. Bei Anwendung des kostenorientierten Verfahrens kann auf Kosten abgestellt werden, die notwendig sind, um ein exaktes Duplikat des Vermögenswerts herzustellen (Reproduktionskostenmethode). Alternativ ist es möglich, die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung eines nutzenäquivalenten Vermögenswerts heranzuziehen (Wiederbeschaffungskostenmethode).

Die Entscheidung, welches Wertkonzept und welches Bewertungsverfahren für die Bewertung Ihres immateriellen Vermögenswerts heranzuziehen ist, richtet sich somit nach Ihrem Bewertungsanlass. Sprechen Sie uns gerne an. Wir finden die für Sie passende Konzeption!

Schieds- und Gerichtsgutachten

Sie benötigen einen neutralen Dritten, der Sie bei der Wertfindung unterstütz? Gerne helfen wir Ihnen bei der Wertermittlung als Schieds- oder Gerichtsgutachter, wenn eine neutrale Bewertung nach typisierten Grundsätzen gefragt ist. Sowohl die materiellen als auch die immateriellen Vermögenswerte sowie die Unternehmensbewertungen stellen für uns kein Problem dar.

Due Diligence

Der Begriff der Due Diligence stammt aus dem angloamerikanischen Raum und bedeutet sinngemäß „mit gebührender Sorgfalt“. Es wird mithin ein Verhaltensmaßstab und keine näher definierte Tätigkeit beschrieben. Im Rahmen unserer Arbeiten als Wirtschaftsprüferteam entspricht dieser Ansatz exakt den Hausinternen eigenen Wertmaßstäben.

Die Due Diligence dient der angemessenen Identifikation aller wesentlichen Eigenschaften eines Kauf- / oder Verkaufobjektes. Als wesentlich werden dabei sowohl Ihre subjektiven Vorgaben als auch objektive Faktoren berücksichtigt. Mit Hilfe der gewonnen Erkenntnisse können wir Ihnen als Käufer / Verkäufer im Rahmen eines Kauf- / Verkaufsprozesse beratend zur Seite stehen.

Vorbereitung und Begleitung bei Verkaufsszenarien

Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen? Gerne stellen wir Ihnen einen sicheren Datenraum als Cloudlösung für die anstehende Due Diligence der Käuferseite zur Verfügung. Sowohl die Zugriffsrechteverwaltung als auch die Aktualisierung der Cloud können wir für Sie professionell abwickeln. Neu eingestellte Daten werden Mittels Push Nachricht an alle zu informierenden Parteien versendet. Sie haben stets die volle Kontrolle und Übersicht über die bereitgestellten Datenpakete.

Sollte eine vorherige Datenanalyse der bereitzustellenden Unterlagen notwendig sein (Stichwort: Vendor due Diligence), werden wir Sie mit unserem Team tatkräftig unterstützen und auf mögliche Problemfelder proaktiv hinweisen.

Vorbereitung und Begleitung bei Erwerberszenarien

Sie möchten ein Unternehmen erwerben und suchen einen kompetenten Partner, der Sie umfassend in steuerlichen, rechtlichen und technischen Fragen begleitet? Wir bieten Ihnen mit unserer M & A Erfahrung ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Unterstützung, um Ihren Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen.

Wir bieten Ihnen als Beraterhaus und als ein Ansprechpartner die Komplettlösung für alle Themenbereiche. Sowohl die steuerliche als auch die juristische Seite stellen für uns kein Problem dar. Sie werden in allen Bereichen mit unserem starken Beraterteam fachübergreifend geführt. Typischerweise soll das Kaufobjekt bei der Due Diligence im Hinblick auf die folgenden Gesichtspunkte untersucht werden:

  • rechtliche, *1
  • steuerrechtliche,
  • finanzielle,
  • technische und
  • umweltrechtliche.

Mit der Durchführung der Due Diligence sollen in der Regel die folgenden Ziele - üblicherweise im Vorfeld einer Transaktion - erreicht werden:

  • Informationsbeschaffung und -verifizierung;
  • Ermittlung von Stärken und Schwächen des Unternehmens,
  • Analyse der finanziellen Chancen und Risiken des Unternehmens,
  • Ermittlung des Wertes und damit des Kaufpreises der Zielgesellschaft;
  • Erkennen von potenziellen Käuferrisiken;
  • Berücksichtigung dieser Risiken bei der Formulierung des Gewährleistungsregimes im Kaufvertrag bzw. Abstandnahme vom Kauf;
  • Dokumentation des Ist-Zustandes zur Beweissicherung und Streitvermeidung durch die Offenlegung relevanter Unterlagen und Informationen über die Zielgesellschaft.

Sie, als Käufer eines Unternehmens treten in die (gesellschafts-)rechtliche Stellung des Verkäufers ein und würden dadurch sämtliche wirtschaftlichen, steuerlichen und umweltrechtlichen Risiken der Zielgesellschaft übernehmen. Nur im Wege einer sorgfältigen Analyse des Kaufobjektes - der Due Diligence – können Sie diese Risiken erkennen und für sich reduzieren. Mit unseren branchenübergreifenden Fachkenntnissen stellen wir Ihnen einen hochqualifizierten und breit aufgestellten Beraterstab genau für diesen Zweck zur Verfügung. Sprechen Sie uns für Ihre Transaktionsbegleitung an!

*1 Legal

Die Rechtliche (Legal) Due Diligence dient zur Überprüfung der kompletten gesellschaftsrechtlichen Struktur und zur Feststellung, ob die Zielgesellschaft ordnungsgemäß gegründet wurde und die Geschäftstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze ausgeübt wird. Ferner werden Ihnen Risiken aufgezeigt, die auf Grund bestehender Verträge nach dem Unternehmenskauf auf Sie übergehen könnten. Nicht zuletzt stehen kartellrechtliche Aspekte im Blickpunkt der rechtlichen Due Diligence. Außerdem ist zu prüfen, ob und welche Verflechtungen zwischen eventuellen Tochtergesellschaften in unterschiedlichen Rechtsformen vorliegen, um das Geschäft entsprechend einordnen zu können.

Tax

Mit der Steuerlichen (Tax) Due Diligence verfolgen wir zwei Ziele: Zum einen dient sie der Aufdeckung potenzieller Haftungsrisiken und damit der Vermeidung von Nachteilen für Sie, zum anderen ist sie die Basis für eine steueroptimierte Gestaltung des Kaufvertrags. Hier werden sowohl die Interessen des Verkäufers als auch die des Käufers gewahrt. Für Sie als Erwerber ist es aber wichtig, dass Sie vor dem Erwerb sämtliche aus dem Unternehmen herrührenden und mit dem Erwerb verbundenen steuerlichen Belastungen möglichst genau kennen und prüfen können. Nur so können Sie Ihren Wert des Unternehmens bestimmen.

Financial

Die finanzielle (Financial) Due Diligence zielt auf die Chancen und Risiken Ihres Zielobjektes auf Basis der Rechnungslegung ab. Eingehende Analysen der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen stellen für Sie eine essentielle Grundlage der Werteinschätzung da. Nur mit dem Durchdringen des Berichtswesens der letzten Jahre werden Sie in der Lage sein, eine seriöse Einschätzung der zukünftigen Entwicklung vornehmen zu können. Die Beurteilung der Geschäftszahlen sowie der Rechnungslegungspolitik stehen im Fokus der Analyse. Dabei gilt es ebenfalls die Marktgegebenheiten sowie die operative Entwicklung zu berücksichtigen.

IT

Bei einer IT Due Diligence im Rahmen eines Unternehmenskaufs steht die Ermittlung von Chancen und Risiken, die sich für Sie aus dem Erwerb und der damit erworbenen IT-Infrastruktur ergeben im Fokus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob Sie die IT des erworbenen Unternehmens weiterhin nutzen werden oder ob Sie nach dem Kauf die Umstellung auf Ihr System vornehmen werden. Auch der Aufbau einer komplett neuen IT-Infrastruktur kann in diesem Rahmen für Sie geprüft werden.

Environment

Mit dem Erwerb eines Unternehmens gehen auch die Umweltprobleme der Zielgesellschaft auf Sie als Erwerber über. Bei jedem Unternehmen, das über eigenen Grundbesitz verfügt, kann die Gefahr von Altlasten bestehen. Hier können sich hohe Haftungsrisiken für Sie als Erwerber verbergen, die es durch eine Umwelt (Environmental) Due Diligence aufzudecken gilt. Die Prüfungshandlungen erschöpfen sich dabei allerdings nicht in der Altlastenproblematik. Vielmehr umfasst die Umwelt Due Diligence auch Fragen der Genehmigungspflicht von Anlagen nach den umweltrechtlichen Bestimmungen, etwa des BImSchG. Die Bedeutung der Umwelt Due Diligence lässt sich nicht nur anhand der hohen finanziellen Aufwendungen messen, die aus einer Sanierung oder Entsorgung belasteter Objekte entstehen können. Vielmehr treten Sie als der Käufer grundsätzlich auch in die umweltstrafrechtliche Verantwortung der Zielgesellschaft ein. Sie übernehmen also auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, weil z.B. einer Anlage die notwendige Genehmigung fehlt oder von Objekten der Zielgesellschaft die Umwelt verunreinigt wird.


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Björn Brockhaus

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rainer Maack

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

Olaf Oestreich

Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Gerold Winter

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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