Abmahnungen wegen Google Fonts

Man kennt es… Der Beginn der dunklen und kalten Jahreszeit läutet oftmals zugleich auch den Start einer Erkältungswelle ein. Derzeit sieht es jedoch danach aus, dass, neben sich auf dem Vormarsch befindlichen Viren und Bakterien, vor allem eine Abmahnwelle die Runde macht. Für die Gesundheit glücklicherweise nicht bedrohlich, gleichwohl nicht minder unangenehm.

Ist an den Abmahnungen etwas dran?

Beitrag von Lennart Schafmeister —

Auch uns erreichten in den letzten Wochen mehrere Anfragen unserer Mandanten zum Erhalt einer Abmahnung wegen der angeblich nicht datenschutzkonformen Nutzung des Webtools „Google Fonts“. Bei den uns bekannten Abmahnschreiben deutet dabei vieles auf sog. „Massenabmahnungen“ hin.

In den Abmahnschreiben wird regelmäßig ein geringer Schadensersatzbetrag sowie die Erstattung von Anwaltskosten gefordert. Abhängig vom jeweiligen Versender wird den an eine Abmahnung zu stellenden (formalen) Anforderungen mal mehr und mal weniger genau nachgekommen.

Von den Formalien einmal abgesehen – ist an der Abmahnung denn etwas dran?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, sondern es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Erfahrungsgemäß liegt die Ausgestaltung der Nutzung von Google Fonts aber häufig so, dass dabei tatsächlich personenbezogene Daten (z.B. die IP-Adresse) in die USA übermittelt werden und die Benutzung des Tools aus datenschutzrechtlicher Sicht daher nicht ohne Weiteres zulässig sein dürfte.
 
Bedeutet das, dass Sie den Forderungen aus dem Abmahnschreiben also lieber zügig nachkommen sollten?

Nein, nicht ohne vorherige Prüfung und Beratung! In vielen Fällen stehen die Chancen gut, die Abmahnung abwehren zu können. Oftmals ist schon der Sachverhalt in dem Abmahnschreiben nicht korrekt dargestellt oder Formvorschriften werden in so eklatanter Weise verletzt, dass die Abmahnung nicht ohne Weiteres Bestand haben dürfte.

Kommen Sie also gerne auf uns zu, wenn auch Ihr Unternehmen Adressat einer dieser Massenabmahnungen geworden ist. Wir helfen Ihnen dabei, sich im Umgang mit der Abmahnung richtig zu verhalten. Gerne nehmen wir auch einen allgemeinen Datenschutz-Check-Up Ihrer Unternehmenswebseite vor und machen mögliche Risikoquellen für Sie ausfindig, bevor sie zum Problem werden.

Bild: ©pixaby

Lennart Schafmeister

Rechtsanwalt

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