Die aktuelle Ausführungsfrist und die Zukunft

In einer Zeit, in der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit im Finanzwesen von entscheidender Bedeutung sind, rückte Anfang des Jahres das Thema der Ausführungsfristen bei Überweisungen in den Fokus. Mit großem Medienecho wurde im EU-Parlament beschlossen, dass Sofortüberweisungen zukünftig von den Banken anzubieten sind und hierfür keine höheren Kosten als für eine SEPA-Überweisung verlangt werden dürfen.

Das Warten auf die Überweisung

Beitrag von Lennart Holst LL.M. —

Das Medienecho auf diesen Beschluss begründet sich neben der zunehmenden Geschwindigkeit in der Geschäftswelt auch damit, dass aktuell immer wieder Störungen eintreten und den Weg in die Presse finden. Überweisungen werden erst verspätet ausgeführt oder Guthaben von gekündigten Konten nicht ausgezahlt. Insbesondere bei einer Kontokündigung und der ausbleibenden Auszahlung des Guthabens, kann dies Verbraucher*innen oder auch Unternehmen vor erhebliche Probleme stellen. Oft stellt sich daher die Frage, wie die Rechtslage aussieht, bis die Pflicht zur Sofortüberweisung greift.

Auch nach der aktuellen Rechtslage – welche ebenfalls auf EU-Recht basiert – bestehen klare Regeln, innerhalb welcher Fristen Überweisungen auszuführen sind. § 675s BGB stellt klar, dass bei einer Überweisung bereits am nächsten Bankarbeitstag die Überweisung bei der Empfänger-Bank eingehen muss. § 675t BGB regelt sodann, dass die Empfänger Bank den Überweisungsbetrag unverzüglich verfügbar machen muss. Im Ergebnis heißt dies, dass die Überweisung von Montagvormittag noch am Dienstag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden muss.

Trotz der klaren Theorie kommt es in der Praxis jedoch immer wieder zu Verzögerungen. Sei es, dass Überweisungen „verloren gehen“ oder es bei Sonderkonstellationen zu Verzögerungen kommt. Insbesondere wenn größere Beträge involviert sind, stellt dies oft ein reales Problem dar. Es empfiehlt sich mithin etwaige Probleme zu umschiffen. Ist geplant ein Konto zu kündigen, so gibt es die Option zuvor bereits einen wesentlichen Teil des Guthabens zu überweisen, um sicherzugehen, dass die gesetzlichen Ausführungsfristen Anwendung finden und die Kündigung zu keinen Verzögerungen führt.

Kommt es dennoch zu Problemen ist es für die Betroffenen ratsam, zeitnah rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche zu prüfen und mögliche Schritte einzuleiten. Erfahrungsgemäß kann es zu längeren Verzögerungen kommen, wenn der übliche Ablauf erst gestört ist und nicht selten ist ein nicht unerhebliches Maß an Druck notwendig, um den Knoten zu zerschlagen und die Durchführung der Überweisung oder der Kontokündigung mitsamt Auszahlung des Guthabens zu erwirken.

Lennart Holst LL.B.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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