Dr. Kathrin Baartz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mediatorin
Die Notwendigkeit der Digitalisierung der Verwaltung ist spätestens seit der Corona-Pandemie politischer Konsens. Nun stellt der Bund 134 Millionen Euro für die Konzipierung der technischen Infrastruktur und Entwicklung der digitalen Angebote bereit.
Die Gründung einer Familie und die Inanspruchnahme von Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Kindergartenplätzen ist aktuell mit einer Reihe von Behördengängen und dem Ausfüllen von Anträgen auf Papier verbunden, die sowohl für die Bürger als auch für die Behörden einen hohen Zeitaufwand bedeuten und Entscheidungen verlangsamen. Das ist angesichts eines hohen Digitalisierungsgrades in der Wirtschaft und im Privaten nicht mehr zeitgemäß und soll sich nun ändern.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 03. Mai 2021: „Bremen und das Bundesfamilienministerium arbeiten schon seit Jahren erfolgreich daran, Familienleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren. Jetzt schalten wir noch einen Gang höher. Die heutige Vereinbarung ermöglicht, dass wir ab sofort die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern weiter beschleunigen können. 134 Millionen Euro stehen bereit. Eltern sollen spätestens Ende 2022 die für sie besonders wichtigen Verwaltungsleistungen - von der Schwangerschaft bis zur Geburt und darüber hinaus - bundesweit komplett papierlos beantragen können. Das heißt: „Weniger Papierkram und mehr Zeit für die Familie.“ Geplante Online-Dienste im Themenfeld „Familie und Kind“ sind:
Die Leistungen des Themenfelds sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Die digitale Abwicklung wird all diejenigen erheblich entlasten, die durch Beruf und Familie stark eingespannt sind.
Bild: ©unsplash
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mediatorin